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27.09.2012; 09:47 Uhr
Neue EU-Strategie zur Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa
Die Speichermöglichkeiten der Cloud werfen Fragen der Kopierabgabe auf

Die Einführung von Cloud-Computing hat bei 80 % der die Cloud nutzenden Organisationen, zu 10 - 20 % Kosteneinsparungen geführt. Dieses Potenzial will die Europäische Kommission durch eine heute vorgestellte Strategie auf europäischer Ebene ausschöpfen. Ziel ist es, den Einsatz des Cloud-Computing in allen Bereichen der Wirtschaft zu beschleunigen und zu verstärken. Die Kommission verspricht sich dadurch auch beträchtliche Produktivitätssteigerungen. Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission sieht die Strategie zur »Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa« Maßnahmen vor, die bis 2020 einen Nettonutzen in einer Größenordnung von 2,5 Millionen neuer Arbeitsplätze in Europa und eine jährliche Steigerung des Bruttoinlandprodukts der Europäischen Union (EU) von 160 Milliarden Euro (ca. 1%) bewirken sollen. 

Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Ausarbeitung europäischer Cloud-Vorschriften als Voraussetzung eines einheitlichen digitalen Raums, der einen echten digitalen Binnenmarkt erst ermögliche. Aktuell seien insbesondere die technischen Normen undurchsichtig. Die Kommission kündigt eine Festlegung der notwendigen Normen bis 2013 an. Außerdem sollen Muster-Vertragsbedingungen für das Cloud-Computing entworfen werden. Cloud-Anbieter sollen eine EU-weite Zertifizierung erhalten, sofern sie sich als vertrauenswürdig erweisen. Zwischen den Mitgliedstaaten und der Branche soll eine Europäische Cloud-Partnerschaft geschaffen werden.

Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie spricht die Problematik der Einführung und Gestaltung einer Kopierabgabe auf die Nutzung des Cloud-Computing an. Hier verweist die Kommission auf das Mediationsverfahren, das in ihrem Auftrag von Antonio Vitorino, dem ehemaligen EU-Kommissar für Justiz und Inneres, die Urheberrechtsabgaben betreffend durchgeführt wird. Das Verfahren soll zu einer Vereinheitlichung der Vorgaben für Kopierabgaben innerhalb der EU führen. Die Mitgliedstaaten sehen unterschiedliche Regelungen für Pauschalabgaben auf Geräte, die eine Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken zulassen, vor. 

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