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20.09.2012; 21:51 Uhr
Mohammed-Trailer darf in USA weiter auf YouTube gezeigt werden
Darstellerin scheitert mit Klage gegen Produzenten und Google

US-Medienberichten zufolge wurden die Klagen einer Darstellerin des Mohammed-Schmähfilms gegen den mutmaßlichen Filmproduzenten und gegen Google diesen Donnerstag von einem Gericht in Los Angeles abgewiesen. Wie die »New York Daily News« berichtet, hatte Cindy Lee Garcia Mittwoch dieser Woche eine einstweilige Verfügung gegen Google beantragt, um den 14-minütigen Trailer des Films »Die Unschuld der Muslime« auf der von Google betriebenen Webseite »YouTube« sperren zu lassen. Sie berief sich in ihrem Antrag auf die Verletzung ihres Öffentlichkeitsrechts (right of publicity) und ihrer Privatsphäre. Dem setzte der Anwalt von Google, Timothy Alger, entgegen, dass im Zusammenhang mit der Darstellung einer Rolle kein Recht auf Privatsphäre geltend gemacht werden könne. Außerdem könne das Internetunternehmen nicht für Dinge verantwortlich sein, die aus dem Verhältnis zwischen der Schauspielerin und dem Produzenten resultierten. Dem folgte das Gericht und wies den Antrag auf einstweilige Verfügung ab.

Gegen den mutmaßlichen Filmproduzenten, Nakoula Bassely Nakoula, war Garcia einem Artikel der »Bloomberg Businessweek« zufolge ebenfalls gerichtlich vorgegangen. Ihm warf sie Verleumdung und Betrug vor. Sie habe von dem anti-muslimischen Inhalt des Films nichts gewusst. Vielmehr sei sie hierüber getäuscht worden. Der Filmproduzent habe ihr gegenüber behauptet, es handele sich um einen Abenteuerfilm namens »Desert Warriors«. Teile der Tonspur seien durch anti-muslimische Inhalte ersetzt worden. Von Mohammed sei nie die Rede gewesen. Auch diese Klage lehnte das Gericht ab. Die Klage habe dem Beklagten nicht zugestellt werden können. Seit seiner Befragung durch die Staatsanwaltschaft am Samstag letzter Woche ist der mutmaßliche Produzent verschwunden. Außerdem habe die Schauspielerin keinen Vertrag mit dem Produzenten vorlegen können. 

Es handelt sich hierbei um die ersten Entscheidungen, die wegen des Films in Zivilverfahren gefällt wurden. 

 

Dokumente:

[IUM/kr]

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