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15.06.2020; 10:09 Uhr
Google muss Grundstück nicht verpixeln
LG Itzehoe zu Kartendienst Google Earth

Google muss Grundstücke in seinem Kartendienst Google Earth nicht verpixeln. Das hat das LG Itzehoe entschieden.

Der Kläger begehrte von dem Unternehmen, ein von ihm bewohntes Grundstück in dessen Angebot Google Earth unkenntlich zu machen. Dabei berief er sich auf eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Die Kammer hat diesbezüglich ausgeführt, dass sie zwar durch die Aufnahme des Grundstücks einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers erkenne, da dies auch das Recht schütze, sich in seinen privaten Bereich zurückzuziehen. Jedoch sei der Eingriff im konkreten Falle nach einer durchgeführten Abwägung durch die Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG sowie das Recht von Google auf freie Berufsausübung aus Art. 12 GG gerechtfertigt. Diese Grundrechte seien im konkreten Einzelfall höher zu gewichten als die Privatsphäre des Klägers. Entscheidend sei, dass die Luftbildaufnahme weder Personen noch private Details über die Lebensführung des Klägers erkennen lasse. Demgegenüber würde ein Anspruch auf Verpixelung zu einer Unbrauchbarmachung des Dienstes führen. Letztlich sei auch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit (Art. 5 Abs. 1 GG) im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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