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25.09.2003; 15:03 Uhr
RIAA muss die erste Klage gegen angebliche Tauschbörsennutzerin zurückziehen
Angeklagte besaß keinen Kazaa-kompatiblen Rechner

Die Recording Industry Association of America (RIAA) musste die erste ihrer bisher 261 Klagen gegen Tauschbörsennutzer zurückziehen. Laut eines Berichts des Onlineangebots der »Business Week« vom 25.9.2003 hatte der US-Musikbranchenverband Schadensersatzklage gegen eine 66-jährige Rentnerin wegen Nutzung der Internet-Tauschbörse Kazaa erhoben. Über diese soll sie rund 2000 Musikstücke getauscht haben, wodurch ihr Schadensersatzforderungen von bis zu 150.000 US-Dollar pro Titel drohten. Doch nach den Angaben der Angeklagten besitzt sie keinen Computer, auf dem die Software für die Nutzung der Tauschbörse installiert werden kann.

Dem Bericht zufolge geht die RIAA nicht von einem Irrtum bei der Identifizierung der betreffenden IP-Nummer aus. Allerdings würden bei entkräftigenden Argumenten wie diesen die Klagen zunächst zurückgezogen werden. Der Fall soll allerdings weiterhin verfolgt werden.

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[IUM/kr]

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