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18.02.2004; 19:47 Uhr
Neue Klagewelle der US-Musikindustrie gegen 531 Tauschbörsennutzer
Klagen gegen Unbekannt schließen sich Klagen auf Auskunft durch Internet Service Provider an

Der US-Musikbranchenverband, die Recording Industry Association of America (RIAA), geht US-Medienberichten gegen 531 weitere mutmaßliche Nutzer illegaler Tauschbörsen gerichtlich vor. Die Klagen wurden gegen Unbekannt erhoben. Einziges Identifikationsmerkmal ist die in der Klageschrift angegebene persönliche IP-Nummer des Nutzers. Dies berichten US-Medien am 18.2.2004. Mit dieser zweiten Klagewelle reagiert der US-Musikbranchenverband auf eine Entscheidung eines Berufungsgericht im US-Bundesstaat District of Columbia vom Dezember 2003, wonach die RIAA auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) die Provider nicht dazu verpflichtet kann, die Adressen ihrer Kunden zu nennen. Diesen so genannten »John Doe«-Prozessen werden sich Klagen gegen die Internet Provider auf Herausgabe der Nutzerdaten anschließen. Betroffen von den Klagen sind Kunden von fünf Internet Service Providern, weshalb fünf Verfahren vor Gerichten in Philadelphia, Atlanta, Orlando und Trenton/New Jersey in Gang gesetzt wurden.

Im Januar hatte die RIAA bereits gegen 532 P2P-User »John Doe«-Klagen eingebracht. Hiervon sollen bisher 75 Prozent von den Gerichten anerkannt worden sein. RIAA-Präsident Cary Sherman begründete die juristische Kampagne den Medien gegenüber damit, dass illegale Downloads nach wie vor neue, legale Internet-Musikservices behinderten. Mit der Klagewelle sende die RIAA eine deutliche Botschaft an alle illegalen Tauschbörsennutzer, nämlich dass der Download oder der Tausch von Musikfiles auf Tauschbörsen ohne Genehmigung illegal sei, Konsequenzen haben könne und die Kreativität der Musik gefährde.

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[IUM/kr]

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