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25.05.2004; 19:49 Uhr
SPD geht gerichtlich gegen niedersächsisches Mediengesetz vor
Verstoß gegen Landesverfassung - Eingriff u.a. in Presse- und Rundfunkfreiheit

Die Niedersächsische SPD-Landtagsfraktion hat gegen das neue niedersächsische Mediengesetz Klage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg erhoben. Dies meldete die SPD-Landtagsfraktion am 25.5.2004. »CDU und FDP wollen mit ihrem Mediengesetz eine kalte Enteignung der SPD vollziehen«, erklärte Fraktionschef Sigmar Gabriel am Dienstag in Hannover den rechtlichen Vorstoß. Nach Ansicht der SPD ist das im Dezember 2003 von CDU und FDP verabschiedete Gesetz in formeller und materieller Hinsicht verfassungswidrig. Stein des Anstoßes ist eine Regelung, nach der die Beteiligung von Parteien an Rundfunksendern auf maximal zehn Prozent begrenzt ist. Von dieser Regelung betroffen sind die Radiosender ffn, Hitradio Antenne und Radio 21. An ihnen ist die hannoversche Verlagsgesellschaft Madsack beteiligt. Rund 20 Prozent der Verlagsgesellschaft gehören der SPD-Medienholding dd_vg. Die Beteiligung von Madsack an Hitradio Antenne beträgt laut Angaben der SPD beispielsweise etwa 21 Prozent.

Ein formeller Verstoß gegen das Grundgesetz, auf das sich die Niedersächsische Verfassung bezieht, liege vor, da die fragliche Regelung nicht dem Medien-, sondern dem Parteienrecht zuzuordnen sei. Die Gesetzeskompetenz für das Parteienrecht liege aber ausschließlich beim Bund. Außerdem verletze das Mediengesetz die Pressefreiheit, Eigentumsfreiheit, Chancengleichheit und Rundfunkfreiheit der SPD.

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