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03.02.2009; 15:19 Uhr
ARD verteidigt Durchführung des »Drei-Stufen-Tests« für neue Telemedienangebote
Kritik privater Anbieter wird zurückgewiesen

Als Reaktion auf die Kritik des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) weist der Vorsitzende der ARD, Peter Boudgoust, die Vorwürfe als unberechtigt und unbegründet zurück. Der Präsident des VPRT, Jürgen Doetz, hatte in der vergangenen Woche anlässlich einer Anhörung im Sächsischen Landtag darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RÄStV) nicht geeignet seien, ein faires und transparentes Verfahren zur Prüfung öffentlich-rechtlicher Internetangebote zu gewährleisten. Gleichzeitig erfolge die derzeitige Prüfung von Mitteldeutschem Rundfunk (MDR) und Norddeutschem Rundfunk (NDR) ohne Rechtsgrundlage und sei auch hinsichtlich ihres Ablaufs zu beanstanden (vgl. Meldung vom 30. Januar 2009).

Nach Ansicht Hermann Eicher, Justiziar des Südwestrundfunks (SWR), fördere die freiwillige Durchführung des Tests für neue oder geänderte Telemedienangebote vor Inkrafttreten des 12. RÄndStV jedoch gerade die Transparenz. Daher könne diese Selbstverpflichtung der Rundfunkanstalten keineswegs als »Umgehung« der künftigen Vorgaben gewertet werden. Eicher sieht in der Kritik vielmehr den Versuch, neue Telemedienangebote generell zu verhindern, was wiederum nicht mit der verfassungsrechtlich garantierten Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar und auch durch den 12. RÄndStV nicht vorgegeben sei, so eine Pressemitteilung der ARD.

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