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13.11.2003; 18:33 Uhr
Rundfunkrechtsexperte sieht in Rundfunkstrukturreform ordentlich »Sprengstoff«
Programm sieht »intensive Eingriffe« in Gestaltung der Programme der Öffentlich-Rechtlichen vor

Der Rundfunkrechtsexperte aus Leipzig, Professor Christoph Degenhart, sieht in dem Sparkonzept der Ministerpräsidenten von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ordentlich »Sprengstoff«. Dies meldet die ddp am 13.11.2003. Laut Degenhart müssten einige Punkte der so genannten Rundfunkstrukturreform verfassungsrechtlich geklärt werden, da sie die Programmfreiheit der Länder berührten. So sehe das Konzept »intensive Eingriffe« zur künftigen Gestaltung der Programme bei ARD, ZDF und Deutschlandradio vor. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat der Medienrechtler hinsichtlich der Begrenzung der Zahl der Hörfunk- und Fernsehkanäle. Verfassungskonform sei auch die Begrenzung der Ausgaben für das Internet-Angebot. Degenhart zweifelt jedoch an einem entsprechenden Beschluss der Länder bis zur nächsten Gebührenperiode, da der Zeitrahmen bis Januar 2005 »eng gesteckt« sei. Durch die Verabschiedung eines Moratoriums zur Gebührenerhöhung könnte allerdings eine Anpassung zum 1. Januar 2005 ausgesetzt werden.

Die drei Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben gemeinsam ein Sparkonzept für die öffentlich-rechtlichen Sender aufgestellt, das am 13.11.2003 auf der Ministerkonferenz vorgestellt werden soll. Danach soll die ARD 16 ihrer 61 Radioprogramme aufgeben. Weiter sieht das Konzept den Wegfall von 1.000 der 26.000 festen Planstellen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio in den nächsten vier Jahren vor. Von der Durchführung dieses Programms wollen Edmund Stoiber (CSU), Peer Steinbrück (SPD) und Georg Milbradt (CDU) eine mögliche Rundfunkgebührenerhöhung abhängig machen. Für die nächste Gebührenperiode am 1.1.2005 fordern sie jedoch eine Nullrunde.

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[IUM/kr]

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