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16.11.2010; 12:54 Uhr
WIPO-Ausschuss berät weiter über Urheberrechtsschranken, Rechte von Rundfunkunternehmen und Schutz audiovisueller Darbietungen
21. Sitzung des Standing Committee on Copyright and Related Rights bei der WIPO

Das Standing Committee on Copyright and Related Rights (SCCR) bei der WIPO hat in seiner 21. Sitzung (vgl. zur letzten Sitzung Meldung vom 28. Juni 2010) erneut über Urheberrechtsschranken, Rechte von Rundfunkunternehmen und den Schutz von Darstellern hinsichtlich der audiovisuellen Aufzeichnung ihrer Darbietung verhandelt. Im Wesentlichen hat das Gremium eine Entscheidung über diese Sachfragen erneut vertagt. In der Diskussion um den Zugang von Sehbehinderten zu urheberrechtlich geschützten Werken wurden mehrere Vorschläge - unter anderem von der »World Blind Union« - unterbreitet, die das SCCR bei der nächsten Generalversammlung der WIPO in 2011 vorlegen will. Hinsichtlich des Schutzes audiovisueller Darbietungen wurden die Mitgliedstaaten nun dazu eingeladen, ihren Standpunkt zur Diplomatischen Konferenz aus dem Jahre 2000 schriftlich darzulegen. Auf der Konferenz einigte man sich auf 19 von 20 Artikeln. Offen ist immer noch, wie die Rechteübertragung zwischen Darsteller und Produzent zu handhaben ist. Auch zum Schutz von Rundfunkunternehmen erging eine Einladung an die Mitgliedstaaten, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.

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