mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.11.2008; 17:51 Uhr
Bundesgerichtshof entscheidet über Sampling von Musikstücken
Recht auf freie Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG wurde vom Berufungsgericht nicht geprüft

Im Streit um die Übernahme einer Rythmussequenz mit einer Länge von zwei Sekunden aus dem Lied »Metall auf Metall« der Musikgruppe Kraftwerk, mit dem der Titel »Nur mir« von Sabrina Setlur unterlegt wurde, hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben die Sache zur Entscheidung an das Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz zurück verwiesen (Az.: I ZR 112/06, Veröffentlichung in der ZUM folgt). Zwar bestätigte der BGH die Auffassung des Oberlandesgerichts, dass auch durch die Übernahme der nur kurzen Sequenz von den Beklagten in das Tonträgerherstellerrecht (§ 85 Abs. 1 UrhG) der Kläger eingegriffen werde. Jedoch sei das »Recht zu freien Benutzung« außer Acht gelassen worden, bei dessen Vorliegen gem. § 24 Abs. 1 UrhG ein selbstständiges Werk entsteht, dessen Veröffentlichung und Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes erfolgen könne. Voraussetzung dafür sei bei einem Musikstück, dass das neu geschaffene Werk eines so großen Abstand von der benutzten Tonfolge halte, um als selbständig angesehen zu werden.

Allerdings könnten zwei Fallkonstellationen dieses Recht von vorneherein ausschließen, so der BGH. Zum einen bei ungerechtfertigter Übernahme der unternehmerischen Leistung des Tonträgerherstellers, etwa wenn der Künstler selbst befähigt und befugt ist, die übernommene Tonfolge selbst einzuspielen. Zum anderen sei die Übernahme von einem Tonträger gemäß § 24 Abs. 2 UrhG dann unzulässig, wenn es sich bei der Tonfolge um eine Melodie handelt.

Für eine abschließende Beurteilung muss das Oberlandesgericht Hamburg somit nun prüfen, ob die Übernahme durch die Beklagten hier durch das Recht auf freie Benutzung gerechtfertigt ist.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3457:

https://www.urheberrecht.org/news/3457/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.