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16.12.2008; 14:29 Uhr
VG Berlin: ProSieben hat mit »WOK WM« gegen Schleichwerbungsverbot verstoßen
Klage des Fernsehsenders gegen Beanstandungs- und Untersagungsbescheid abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) in ihrer Auffassung bestätigt, dass der Fernsehsender ProSieben mit der Ausstrahlung der »TV Total WOK WM« in den Jahren 2006 und 2007 gegen das rundfunkrechtliche Verbot von Schleichwerbung (§ 7 Abs. 6 Satz 1 RStV) verstoßen hat.

Bei den betreffenden Sendungen waren Markennamen optisch und verbal eingebunden, etwa durch Benennung der Teams oder einzelner Streckenabschnitte. Die Medienanstalt hatte daher die Ausstrahlung der Sendung förmlich beanstandet und den Sender dazu aufgefordert hatte, den Verstoß künftig zu unterlassen. ProSieben hatte sich darauf berufen, keine Einflussmöglichkeiten auf Durchführung und Organisation der »WOK WM« gehabt, sondern lediglich die Übertragungsrechte an der Veranstaltung von der Produktionsfirma erworben zu haben. Das Berliner Verwaltungsgericht nahm hingegen redaktionelle Mitbestimmungsrechte des Senders an, die sich aus dem Lizenzvertrag mit der Produktionsfirma ergeben. Demnach sei ProSieben auch eine Unterbindung der Werbung möglich gewesen. Daneben sei die »WOK WM« ausschließlich für die Fernsehübertragung veranstaltet worden und stelle daher auch kein Sportereignis dar, das unabhängig von der jeweiligen Übertragung stattfinde. Daher sei aufgrund der Einflussmöglichkeiten von einer Werbeabsicht des Senders, wie es das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrags erfordert, auszugehen und die Einbindung ProSieben zuzurechnen, so das Gericht.

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