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10.08.2004; 15:41 Uhr
KJM: Sendungen zu Schönheitsoperationen verstoßen gegen Jugendschutz
Kommission beanstandet MTV-Sendung »I want a famous face« und eine »Big Brother«-Folge

Drei Folgen der MTV-Show »I want a famous face« und eine Ausgabe der RTL II-Sendung »Big Brother« verstoßen nach Ansicht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gegen den Jugendschutz. Die Kommission hat laut eigener Pressemitteilung vom 9.8.2004 nach einer Prüfung festgestellt, dass die Sendungen geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen. Als Konsequenz legte die KJM Sendezeitbeschränkung von 22.00 Uhr bzw. 23.00 Uhr für den Fall einer Wiederholung fest. Bei einem Verstoß droht ein Zwangsgeld von 10.000 Euro.

Die Entscheidungen beruhen auf dem Grundsatzbeschluss der Kommission vom 27. Juli, wonach TV-Formate, die Schönheitsoperationen zu Unterhaltungszwecken thematisieren, grundsätzlich nicht vor 23.00 Uhr gezeigt werden dürfen. Die KJM begründete die Beschränkung der wiederholten Ausstrahlung zweier Folgen der MTV-Show auf die Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr mit der einseitigen Darstellung der Beweggründe für eine Schönheitsoperation. So seien die Verknüpfung von gutem Aussehen und Erfolg als einziges Motiv angeführt worden. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Risiken eines solchen Eingriffs habe nicht stattgefunden.

Weiter bemängelte die KJM, dass es trotz der frühen Einbindung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zu der Ausstrahlung derartiger Formate vor 22.00 Uhr gekommen sei. Mit der Freigabe habe die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten. Die Kommission kündigte ein Gespräch mit der FSF an, in dem die Prüfmaßstäbe für Unterhaltungsformate zum Thema Schönheitsoperationen erörtert werden sollen.

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