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19.08.2004; 17:23 Uhr
FSF kritisiert Sendezeitbeschränkungen der Sendungen zu Schönheitsoperationen
v. Gottberg: KJM will Sommerloch füllen

In die Diskussion um die Sendezeitbeschränkung der neuen TV-Formate, die Schönheitsoperationen thematisieren, kommt wieder Bewegung. Laut einer Pressemitteilung der ddp vom 18.8.2004 nahm Joachim von Gottberg, Vorsitzender der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) Stellung zu den Anfang August 2004 von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) getroffenen Entscheidungen. Der Vorsitzende wirft der Kommission vor, mit dem Thema das Sommerloch stopfen zu wollen.

Stein des Anstoßes sind drei Folgen der MTV-Show »I want a famous face« und eine Ausgabe der RTL II-Sendung »Big Brother«. Die Kommission ist laut eigener Pressemitteilung vom 9.8.2004 der Auffassung, dass die Sendungen geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen. Als Konsequenz legte sie Sendezeitbeschränkungen von 22.00 Uhr bzw. 23.00 Uhr für den Fall einer Wiederholung fest. Bei einem Verstoß droht ein Zwangsgeld von 10.000 Euro.

Die Entscheidungen beruhen auf dem Grundsatzbeschluss der Kommission vom 27. Juli, wonach TV-Formate, die Schönheitsoperationen zu Unterhaltungszwecken thematisieren, grundsätzlich nicht vor 23.00 Uhr gezeigt werden dürfen. Die KJM begründete die Beschränkung der wiederholten Ausstrahlung zweier Folgen der MTV-Show auf die Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr mit der einseitigen Darstellung der Beweggründe für eine Schönheitsoperation. So seien die Verknüpfung von gutem Aussehen und Erfolg als einziges Motiv angeführt worden. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Risiken eines solchen Eingriffs habe nicht stattgefunden. Weiter bemängelte die KJM, dass es trotz der frühen Einbindung der FSF zu der Ausstrahlung derartiger Formate vor 22.00 Uhr gekommen sei. Mit der Freigabe habe die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums überschritten.

Dem setzte nun v. Gottberg entgegen, dass man nichts Anstößiges habe feststellen können. Schönheit habe den Menschen seit jeher fasziniert, und Schönheitsoperationen seien seit Jahren ein Thema, erklärte er laut des Berichts der ddp. Die Einschätzung der KJM, die Sendungen könnten bei Jugendlichen das Bestreben nach einem bestimmten Schönheitsideal auslösen, bezeichnete v. Gottberg als »sehr naiv«.

Probleme wirft im Fall die Frage nach dem rechtlichen Verhältnis der Institutionen zueinander auf. Die ddp zitiert hierzu KJM-Sprecherin Verena Weigand. Laut ihrer Aussage soll die KJM die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien bündeln und mit der FSF gemeinsam für einen »effizienten Jugendschutz« sorgen. Sollte letztere allerdings den rechtlichen Beurteilungsspielraum überschreiten, sei die Kommission befugt, die Bewertung der FSF aufzuheben. Hierzu sei es bei »I want a famous face« erstmals gekommen. Gottberg hingegen hält den Beschluss für rechtlich nicht haltbar.

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[IUM/kr]

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