mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.03.2011; 11:05 Uhr
Wikileaks-Beschwerde gegen Spiegel abgelehnt
Annahme eines Exklusiv-Angebotes steht im Einklang mit dem Pressekodex

Der Presserat hat die Beschwerde der Journalistin Christiane Schulzki-Haddouti (vgl. Meldung vom 16. Dezember 2010) gegen den Spiegel abgelehnt. Das Angebot, Informationen exklusiv anzubieten, sei von Wikileaks an den Spiegel herangetragen worden. Die Richtlinie 1.1 des Pressekodex, nach dem die Bildung eines Informationsmonopols verhindert werden soll, richtet sich dagegen an die Presse. Diese darf ihrerseits gegenüber ihren Informanten nicht auf Exklusivverträge drängen. Wie der Presserat berichtet, hat der Spiegel in dieser Hinsicht keinen Druck auf Wikileaks ausgeübt. Dass es ein Exklusivangebot angenommen hat, könne man dem Nachrichtenmagazin nicht anlasten.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4227:

https://www.urheberrecht.org/news/4227/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.