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12.12.2001; 16:25 Uhr
Verleger gegen Zulassungspflicht für Selbstkontrolleinrichtungen
VDZ warnt vor erheblichen Einschnitten in Kultur- und Meinungsvielfalt

Die von Bund und Ländern geplante Zulassungspflicht für freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen, mit denen die Verwertungswirtschaft den Jugendschutz in elektronischen Medien gewährleisten will, stößt bei den betroffenen Unternehmen zunehmend auf Kritik. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bezeichnete die entsprechenden Pläne am 12.12.2001 als "inakzeptabel". Die Verleger warnten, eine Zulassungspflicht würde die Wirksamkeit der Selbstkontrolle gefährden und zu "erheblichen Einschnitten in die Kultur- und Meinungsvielfalt" führen. Bund und Länder forderte der VDZ auf, noch vor Verabschiedung neuer Regelungen mit den betroffenen Einrichtungen ins Gespräch zu kommen. Ähnlich hatten sich kurz zuvor die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) geäußert, die im Auftrag von rund 550 deutschen Onlineanbietern die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen im Internet überwacht. Die FSM warnte am 11.12.2001, durch eine Zulassungspflicht hätte es der Staat in der Hand, die freiwillige Selbstkontrolle nach Belieben zu steuern und bis hin zu Einzelfragen Einfluss auf ihre Tätigkeit zu nehmen. Das berge die Gefahr von Eingriffen in die Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit.

Bund und Länder haben sich am 29.11.2001 darauf verständigt, die Regelungen zum Jugendschutz in den elektronischen Medien bundesweit zu vereinheitlichen. Die Zersplitterung der Medienaufsicht in Deutschland, die zur Zeit von 15 Landesmedienanstalten wahrgenommen wird, soll teilweise beendet werden. Die Rolle von freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen der Wirtschaft wollen Bund und Länder erheblich stärken. Die Stellen sollen in Zukunft rechtsverbindlich darüber entscheiden können, ob bestimmte Medieninhalte für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Lizenzierung der Selbstkontrolleinrichtungen durch eine neu zu gründende Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM), die bei den Landesmedienanstalten angesiedelt werden soll. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenzen sollen gesetzlich geregelt werden. Außer den Selbstkontrolleinrichtungen und der KJM soll auch in Zukunft die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften ein wachsames Auge auf jugendgefährdende Inhalte in Print- und Onlinemedien haben. Nach den Plänen von Bund und Ländern sollen die Entscheidungen von Bundesprüfstelle, KJM und Selbstkontrolleinrichtungen gegenseitig verbindlich sein.

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[IUM/jz]

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