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22.12.2010; 10:42 Uhr
Kommission muss 12 Millionen Euro Schadensersatz an Luxemburgische Softwarefirma zahlen
Verletzung der Urheberrechte und des Know-how der Systran-Gruppe

Das EuG (Europäisches Gericht erster Instanz) hat die Kommission zur Zahlung von 12 Millionen Euro Schadensersatz an die Luxemburgische Softwarefirma Systran verurteilt. Die Kommission hatte Wartungsarbeiten an ihrer Software für maschinelle Übersetzungen, die von Systran entwickelt und an die Bedürfnisse der Kommission angepasst worden war, von einem Drittunternehmen durchführen lassen. Im Rahmen der Arbeiten gab die Kommission die Software und das Know-How der Klägerin an das andere Unternehmen weiter. Darin sah das EuG ein rechtswidriges Verhalten, welches ursächlich für den der Klägerin entstandenen Schaden gewesen sei. Eine außervertragliche Haftung der Union nach Art. 340 AEUV (Art. 288 EGV) sei gegeben, weil die Verträge zwischen der Kommission und Systran keine Bestimmungen zur Weitergabe des Know-how von Systran an Dritte oder die Durchführung von Arbeiten, die die Urheberrechte der Softwarefirma betreffen, enthält.

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