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23.02.2011; 15:19 Uhr
Oracle klagt Urheberrechte an Programmierschnittstellen bei Google ein
Google soll »APIs« für sein Smartphone-Betriebssystem »Android« von »Java« übernommen haben

Im Rechtsstreit zwischen Oracle und Google wegen der Verwendung von Software für Smartphone-Betriebssysteme macht der Kläger neben Patent- auch Urheberrechtsverletzungen geltend. Konkret soll Google für sein mobiles Betriebssystem »Android« Programmierschnittstellen (»API«) aus dem »Java«-Programm von Oracle übernommen haben. Bei einer »API« handelt es sich um den Teil eines Programms, der dessen Verbindung mit anderen Programmen ermöglicht. Im Urheberrecht sind gemäß § 69 a Abs. 2 Satz 2 UrhG (der auf Art. 1 der Computer-Richtlinie 2009/24/EG basiert) die den Schnittstellen eines Computerprogramms zu Grunde liegenden Ideen und Grundsätze nicht geschützt. Die Codes, mit denen eine Programmierschnittstelle umgesetzt wird, sind daher für den urheberrechtlichen Schutz entscheidend. Sie dürfen nicht funktional vorgegeben sein.

Nach Berichten von »Heise Online« stellt der US-amerikanische Richter darauf ab, dass die Codes der von Oracle geschaffenen »APIs« in nicht nur geringem Ausmaß für »Android«-Anwendungen übernommen worden und auch nicht nur funktional bedingt seien. Die Klage, die im letzten Sommer eingereicht wurde, ist laut »ZDNet« in der IT-Branche nicht gut angekommen. Dies hänge damit zusammen, dass »Java« auch als Open Source-Anwendung gilt. Nach Aussagen eines Open Source-Unternehmers liegt der Wert von Oracle »nicht in seinem geistigen Eigentum, sondern in der Community, die es repräsentiert«. Mit der Klage seien die Beziehungen zur Open Source und Entwickler-Gemeinschaft nachhaltig beschädigt, äußerte »Ubuntu-Linux«-Gründer Mark Shuttleworth.

Mit einer Klage gegen den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist Oracle in Deutschland vorerst nicht erfolgreich. Der BGH hat Anfang Februar entschieden, die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. Meldung vom 4. Februar 2011).

 

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