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10.01.2005; 18:16 Uhr
Gesetzgebungsverfahren um Softwarepatente soll neu aufgerollt werden
61 Abgeordnete des EU-Parlaments legen entsprechenden Antrag vor

In die Diskussion um die Patentierbarkeit von Computerprogrammen kommt wieder Bewegung. Nachdem die polnische Regierung kurz vor Weihnachten 2004 eine Entscheidung im EU-Rat verhindert hat, bildet sich nun auch Widerstand im Europäischen Parlament. 61 Abgeordnete aus 13 Ländern haben einen Antrag eingereicht, die EU-Kommission um eine neue Vorlage zu bitten. Damit möchten sie einen Neustart des Gesetzgebungsverfahrens erreichen.

Unter Anführung des ehemaligen polnischen Regierungschefs Jerzy Buzek berufen sich die Unterzeichner unter anderem auf die Parlamentsneuwahlen im Juni 2004. Viele der nun im Parlament sitzenden Abgeordneten hätten nicht an der 1. Lesung teilnehmen können. Als weiteren Grund nennt der Antrag die »substantielle Änderung der Situation« die seit Beginn des Verfahrens stattgefunden hat.

Der Rat hatte sich im Mai 2004 auf einen Kompromiss zu der Richtlinie über computerimplementierte Erfindungen geeinigt. Danach ist Entwicklern wirklich neuer auf computerimplementierte Technologien gestützter Produkte ein entsprechender Anteil am möglichen Erfolg der Software garantiert ist. Zuvor hatte das EU-Parlament am 23.9.2003 im Rahmen des so genannten Mitentscheidungsverfahrens in erster Lesung den umstrittenen Richtlinienvorschlag des EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein in abgeänderter Form verabschiedet. Nach dieser Version sollten Geschäftsmethoden und Algorithmen keinen staatlichen Monopolschutz erhalten und nur Patente für computergesteuerte Anwendungen in Endgeräten möglich sein. Als Beispiel hierfür wurden EDV-gesteuerte Prozesse in Handys, Werkzeugen und Waschmaschinen angeführt. Reine Programme, die in einen Computer oder ein Netzwerk geladen werden, sollten nicht patentierbar sein. Der aktuelle Kompromiss des Rats berücksichtigt die von dem Parlament vorgenommenen Änderungen nur bedingt.

Ausdrücklich festgeschrieben werden soll in der Richtlinie, dass Geschäftsmethoden oder Computerprogramme, die keinen technischen Beitrag zum Stand der Technik leisten, nicht patentierbar sind. Hierin unterscheidet sich der Kompromiss wesentlich von der Rechtslage in den USA, wo Computerprogramme ohne Weiteres patentiert werden können. In Europa wird Software bisher durch das Urheberrecht geschützt. Allerdings nur der konkrete Programmiercode, nicht aber die Idee oder das Verfahren an sich.

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