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07.03.2005; 18:25 Uhr
Europäischer Rat verabschiedet Softwarepatent-Richtlinie
Erneute Debatte aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt

Der Europäische Rat hat auf der Sitzung des Wettbewerbsrates am 7.3.2005 die Richtlinie über Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen verabschiedet. Polen hatte seine Zustimmung zu Beginn der Sitzung unter Vorbehalt zahlreicher Änderungen in zweiter Lesung gestellt, Spanien stimmte gegen den Entwurf, Belgien, Italien und Österreich enthielten sich der Stimme. Ungarn, Lettland, die Niederlande, Dänemark und Zypern forderten Nachbesserungen. Eine erneute Diskussion über die Richtlinie lehnte die luxemburgische Ratspräsidentschaft jedoch einer Pressemitteilung der Kampagne »NoSoftwarePatents.com« vom 7.3.2005 aus verfahrenstechnischen Gründen ab.

Florian Müller, Leiter der Kampagne »NoSoftwarePatents.com«, übt scharfe Kritik an der Entscheidung des Europäischen Rats, der es an einer »demokratischen Legitimation« fehle. Müller verweist hierbei auf eine Äußerung des luxemburgischen Ministers, der die Ratssitzung leitete. Dieser habe erklärt, dieser »gemeinsame Standpunkt« würde aus institutionellen Gründen angenommen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen, der Auswirkungen auf andere Verfahren im Rat hätte.

Die verabschiedete Fassung sieht vor, dass nur Geschäftsmethoden oder Computerprogramme, die einen technischen Beitrag zum Stand der Technik leisten, patentierbar sind. Reine Software soll dagegen nicht patentierfähig sein. Hierin unterscheidet sich der Kompromiss wesentlich von der Rechtslage in den USA, wo Computerprogramme ohne Weiteres patentiert werden können. In Europa wird Software bisher durch das Urheberrecht geschützt. Allerdings nur der konkrete Programmiercode, nicht aber die Idee oder das Verfahren an sich. Nachdem der Neustart der Richtlinie an der Ablehnung der gescheitert ist, muss sie nun vom EU-Parlament in zweiter Lesung behandelt werden. Um erneut Änderungen durchsetzen zu können, bedarf es dabei einer qualifizierten Mehrheit.

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