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14.01.2003; 18:47 Uhr
US-Verwertungswirtschaft offenbar uneins im Vorgehen gegen Digitalpiraterie
Filmwirtschaft bleibt mit Forderung nach verpflichtendem Kopierschutz für PCs allein

Die Verwertungswirtschaft in den USA ist offenbar uneins, wie gegen die Digitalpiraterie vorgegangen werden soll. Mit der Recording Industry Association of America (RIAA), der Business Software Alliance (BSA) und dem Computer Systems Policy Project (CSPP) kündigten am 14.1.2003 drei der wichtigste Verbände der Branche an, ihre Forderungen nach strengeren Gesetzen zum Schutz der Urheberrechte aufzugeben. Statt dessen wollen die Verbände sich stärker auf die Durchsetzung des geltenden Rechts, Maßnahmen zur Verbraucheraufklärung und -erziehung und den Einsatz technischer Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte verlegen. Das ergibt sich aus einem gemeinsamen Strategiepapier, dass RIAA, BSA und CSPP vorlegten. Nicht mehr verfolgen wollen die Verbände vor allem ihren Plan, alle Hersteller von Wiedergabegeräten gesetzlich zur Verwendung technischer Kopierschutzmechanismen zu verpflichten. Besonders nachdrücklich für entsprechende Regelungen eingesetzt hat sich in der Vergangenheit die Motion Picture Association of America (MPAA), die sich an der gemeinsamen Erklärung von RIAA, BSA und CSPP nicht beteiligte. Der Verstoß der Verbände ist möglicherweise ein Versuch, Forderungen aus dem US-Kongress nach einer Stärkung der Verbraucherrechte im Urheberrecht den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Vertreter von RIAA, BSA und CSPP bewerteten das gemeinsame Strategiepapier übereinstimmend als wegweisend. "Diese Übereinkunft ist ein Gezeitenwechsel in der Diskussion über den Schutz digitaler Inhalte", erklärte Ken Kay, Geschäftsführer der CSPP. Auch sein Kollege Robert Holleyman von der BSA meinte, die Einigung sei ein "Meilenstein". Ein branchenübergreifender Querschnitt von Unternehmen sei zum Schluss gekommen, dass gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen "einfach nicht funktionieren würden". Auch Hilary Rosen von der RIAA begrüßte, dass das Abkommen "nutzlose gesetzgeberische Schlachten" ("needless legislative battles") überflüssig machen würden. Statt dessen könnten sich die Rechteinhaber den "naheliegenden Aufgaben" ("tasks at hand") widmen. Einen Schwerpunkt sieht die Branche offenbar bei einer verstärkten Nutzung technischer Schutzmaßnahmen. Das gemeinsame Strategiepapier enthält dafür erstmals gemeinsame Vorgaben. Danach sollen die Schutzmaßnahmen "vernünftig und nicht zerstörerisch gegenüber Netzwerken, Daten oder Ausrüstung Einzelner sein und nicht die Rechte Einzelner auf eine Privatsphäre oder ähnliche gesetzlich geschützte Interessen Einzelner verletzen".

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