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09.07.2003; 17:15 Uhr
Raubkopierer muss für drei Jahre in Haft
Software, Filme und Musikstücke im Marktwert von mehr als einer Million Euro kopiert und weiterverkauft

Ein 42-jähriger Mann muss wegen Herunterladens aus dem Internet und Weiterverkaufs von Software, Filmen und Musikstücken im Marktwert von mehr als einer Million Euro für drei Jahre in Haft. Dies entschied das Landgericht Braunschweig (LG) durch Urteil vom 8.7.2003, wie die dpa meldet. Die 37 Jahre alte Freundin des Täters, die das Geld der Kunden abgeholt hatte, wurde wegen Beihilfe zur Zahlung von 2.700 Euro Strafe verurteilt. Der Raubkopierer war in 267 Fällen wegen gewerbsmäßiger Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken angeklagt. Die illegal aus dem Internet heruntergeladenen Werke hatte er auf CDs und Sicherungskassetten kopiert. Deren Weiterverkauf erbrachte ihm einen Erlös von 60.000 Euro, wobei die Abnehmer auch im Ausland saßen, unter anderem in Griechenland, Holland und der Schweiz.

Das Gerichtsverfahren geht nach Aussage der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) auf einen ihrer größten Fahndungserfolge der letzten Jahre gegen die organisierte Wirtschaftskriminalität bei Softwarepiraterie zurück. Am 10. Februar 2003 hatten Kriminalbeamte und Mitarbeiter der GVU bundesweit 14 Objekte wegen des Verdachts der Produkt- und Markenpiraterie durchsucht. Dabei wurden zehntausende Datenträger mit Raubkopien beschlagnahmt.

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[IUM/kr]

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