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01.03.2004; 17:14 Uhr
Kalifornisches Gericht billigt Veröffentlichung der DeCSS-Codes
Als freie Meinungsäußerung von Verfassung geschützt

Die DVD Copy Control Association (DVD CCA) hat in dem nun vier Jahre andauernden Rechtsstreit gegen den Programmierer Andrew Brunner einen Rückschlag erlitten. Ein kalifornisches Berufungsgericht entschied, dass die Veröffentlichung der so genannten DeCSS-Codes im Internet als freie Meinungsäußerung von der Verfassung gedeckt sei. Dies berichtet die Internet-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) in ihrem Onlineangebot vom 27.2.2004. Mit diesem Urteil wurde eine einstweilige Verfügung gegen Brunner aufgehoben, die diesem das Verteilen des Quelltextes verbot. Der Rechtsstreit über die Veröffentlichung des Entschlüsselungsprogramms DeCSS war zwar durch einen Einstellungsantrag der DVD CCA bereits beigelegt worden. Die gegen Brunner ergangene einstweilige Verfügung war allerdings noch gültig. Brunner hatte den DeCSS-Quellcode auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Unterhaltungsindustrie sah darin einen Verrat ihrer Geschäftsgeheimnisse und ging gerichtlich gegen den Programmierer vor. Der DeCSS-Code ist eine Programmanweisung, die eine Entfernung des bei DVDs verwendeten so genannten Content Scramblin Systems (CSS) und ein Abspeichern von DVDs auf Festplatte oder CD-ROM ermöglicht. Die EFF sieht in der Entscheidung einen großen Erfolg für die Informationsfreiheit. DeCSS sei kein Geheimnis, sondern wie das Gericht seine Entscheidung begründet hatte, bereits vor Brunners Veröffentlichung im Internet frei zugänglich gewesen.

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