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08.07.2004; 17:32 Uhr
Neues Wettbewerbsrecht in Kraft getreten
Gesetz soll fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und den Verbraucherinteressen schaffen

Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde am 7.7.2004 im »Bundesgesetzblatt« veröffentlicht und ist mit Wirkung zum 8.7.2004 in Kraft getreten. Nach dem neuen UWG ist die Werbung über das Telefon nur nach dem ausdrücklichen Einverständnis der Kunden zulässig. Ebenso ist für die Beurteilung der Unzulässigkeit der Übersendung einer E-Mail-Werbung darauf abzustellen, ob der Empfänger einer solchen zugestimmt hat. Bei Zuwiderhandlung gegen das Verbot droht den Unternehmen eine Abschöpfung ihrer Gewinne.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7.7.2004 die Gesetzesnovelle und sieht durch das neue UWG den Schutz der Verbraucher gestärkt: »Der Schutz der Privatsphäre muss hier Vorrang vor den Interessen einzelner Wirtschaftszweige haben. Anrufe zuhause sind nur dann zulässig, wenn der Adressat zuvor eingewilligt hat etwa im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Sonst läuft der Verbraucherschutz leer.« Die Novelle schaffe einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und denen der Verbraucherinnen und Verbraucher, so die Ministerin.

Das Gesetz gibt allerdings nur Mitbewerbern, Verbraucherverbänden sowie den Industrie- und Handelskammern und nicht auch Privaten eine juristische Handhabe gegen Spammer. Bei dem Spam-Verbot handelt es sich um eine eigentlich schon zum 31.10.2003 fällige Umsetzung der EU-Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation.

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