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28.01.2005; 17:49 Uhr
Regierungskoalition startet Gesetzesinitiative gegen Spammer
Bis zu 50.000 Euro Geldbuße für massenhaften Versand von Spam-Mails

Der Missbrauch der elektronischen Post durch den massenhaften Versand von Spam-Mails soll mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Dies sieht einem Bericht von Reuters vom 28.1.2005 zufolge eine von der rot-grünen Regierungskoalition geplante Ergänzung zum Teledienstegesetz (TDG) vor. Der Vorschlag, der am 17. Februar in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden soll, rückt damit von den im März 2004 geäußerten Plänen, für Spam Freiheitsentzug oder Geldstrafe zu verhängen, ab. Der neue § 7 Absatz 3 des TDG soll das absichtliche Verheimlichen oder Verschleiern von Absenderadresse und kommerzieller Natur einer E-Mail im Header als Ordnungswidrigkeit einstufen.

Nach der Begründung liegt eine Verschleierung bei der Verwendung irreführender Absenderangaben oder bei der Fälschung einer IP-Adresse vor. Ordnungswidrig handelt außerdem, wer die Absenderadresse verheimlicht, indem er die Absenderzeile vakant lässt oder die Mail per Remailer anonymisiert. Die kommerzielle Natur wird unter anderem durch falsche Angaben in der Betreffzeile verschleiert, die den Empfänger zum Öffnen verleiten sollen(»letzte Mahnung«). Verbraucherpolitische Grünen-Sprecherin Ulrike Höfken und der SPD-Abgeordnete Manfred Zöllmer wiesen darauf hin, dass es sich bei der geplanten Änderung um eine Ergänzung der bestehenden zivilrechtlichen Vorschriften des UWG und des BGB zur Verfolgung von Spam handelt.

[IUM/kr]

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