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16.05.2006; 18:14 Uhr
Grüne wollen Schutz gegen Spam-Mails verbessern
Gesetzentwurf sieht Bußgeld von bis zu 50.000 EUR gegen Versender vor

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat laut einem Bericht von »heute im Bundestag« vom 15.5.2006 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Teledienstegesetzes (TDG) vorgelegt, um gegen das Versenden massenhafter und unerwünschter E-Mails, so genannter Spams, vorzugehen (BT-Dr. 16/1436). Mit ihrem Vorstoß wollen die Grünen die hohen Produktivitätsverluste bei Unternehmen durch Bearbeitung von Spams sowie erhöhte Einwahlkosten für private Haushalte reduzieren sowie das Vertrauen der Verbraucher in wichtige Zukunftstechnologien stärken.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll es zukünftig verboten sein, in der Kopfzeile einer kommerziellen E-Mail die wahre Identität des Absenders zu verschleiern oder zu verheimlichen. Zudem soll gesetzlich klargestellt werden, dass der kommerzielle Charakter der Nachricht bereits aus der Betreffzeile ersichtlich sein soll. Die in § 12 i. V. m. § 6 TDG geregelten Ordnungswidrigkeitstatbestände wollen die Abgeordneten der Grünen um den Fall des Verstoßes gegen das Verbot der Absenderverschleierung oder -verheimlichung erweitern. Mit einem damit drohenden Bußgeld von bis 50.000 EUR werde ein angemessener Sanktionsrahmen für Spammer geschaffen, der diese nachhaltig treffe, ohne sie zu kriminalisieren, so die Gesetzesbegründung. Da Spam-Mails länderübergreifend verschickt würden, sieht der Gesetzentwurf eine Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten vor.

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