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01.02.2006; 15:19 Uhr
EU-Fernsehrichtlinie stößt weiter auf Ablehnung
Anwendbarkeit auf das Internet?

Wie die Online-Ausgabe der Zeitschrift »Connect« am 1.2.2006 meldet, beabsichtigt die EU-Kommission, den Anwendungsbereich der überarbeiteten Fassung der EU-Fernsehrichtlinie »Fernsehen ohne Grenzen« auch auf Web-TV, Mobile-TV und Videostreaming anzuwenden und so den Jugendschutz gewährleisten und verbotene Inhalte rassistischer oder sexistischer Art verhindern zu können. Hiergegen hat sich bereits der britische Rundfunkminister James Purnell ausgesprochen. Auch britische Fernsehsender weisen auf den bremsenden Effekt einer ausgeweiteten Anwendung der Richtlinie für den sich entwickelnden Technologiesektor hin. Insbesondere stellt sich die Frage, wie eine entsprechende Kontrolle umzusetzen sein soll. Darüber hinaus ist bislang ungeklärt, in welchen Zuständigkeitsbereich die Regulierung z. B. von Web-TV im Streaming-Verfahren fällt. Zwar werden beim so genannten »Streaming« Videodaten interaktiv abgerufen, gleichwohl werden audiovisuelle Daten in Echtzeit übertragen.

Auf bundespolitischer Ebene haben bereits die Mitglieder des Deutschen Bundestages Griefahn und Tauss (beide SPD) in einer Pressemitteilung vom 25.1.2006 auf Abgrenzungsprobleme hingewiesen, wenn der Anwendungsbereich der Richtlinie sich nach den Inhalten, und nicht nach den Übertragungswegen richte.

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