mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.04.2014; 10:22 Uhr
OLG Köln verurteilt Google zur Unterlassung bestimmter Suchwortkombination
Persönlichkeitsrechtsverletzende automatische Suchvorschläge müssen gelöscht werden

Nach einem aktuellen Urteil des OLG Köln muss Google bestimmte ehrverletzende »Autocomplete«-Vorschläge löschen. Die darüberhinaus gehende Klage auf Schadensersatz wies das Gericht jedoch ab (Az.: 15 U 199/11 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Geklagt hatte eine Aktiengesellschaft, die im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt (Klägerin zu 1) sowie deren Gründer und Vorstandsvorsitzender (Kläger zu 2). Bei Eingabe des Namens des Unternehmers in der Google-Suchmaske wurde dieser automatisch mit den Begriffen »Scientology« und »Betrug« kombiniert. Der Unternehmer sah sich hierdurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, das Unternehmen in seinem geschäftlichen Ansehen geschädigt.

Nachdem die Klage sowohl vor dem LG als auch vor dem OLG Köln zunächst ohne Erfolg geblieben ist, urteilte der BGH im Mai vergangenen Jahres, dass die »Autocomplete«-Funktion die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen könne und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurück (vgl. Meldung vom 14. Mai 2013). Dieses stellte nun fest, dass Google seinen Pflichten zur Überprüfung von konkreten Beanstandungen teilweise nicht hinreichend nachgekommen sei, was die Verurteilung zur Unterlassung begründe.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5181:

https://www.urheberrecht.org/news/5181/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.