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24.11.2009; 18:21 Uhr
EU-Parlament billigt Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Telekommunikationspaket
Internetsperren sollen nur nach »fairem und unparteiischem Verfahren« möglich sein

Das Europäische Parlament hat dem sog. »Telekom-Paket« in seiner dritten und letzten Lesung mit großer Mehrheit zugestimmt. Mit 510 Stimmen und 40 Gegenstimmen bei 24 Enthaltungen billigten die Abgeordneten das Ergebnis des Vermittlungsausschusses, der zwischen Vertretern aus Parlament und Rat einen Kompromiss in dem umstrittenen Punkt der Internetsperren erzielt hatte (vgl. Meldung vom 5. November 2009).

Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf, dürfen nach der Kompromisslösung Maßnahmen wie Internetsperren nur veranlasst werden, wenn »sie im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft angemessen, verhältnismäßig und notwendig sind«. Darüber hinaus muss im Vorfeld ein faires und unparteiisches Verfahren durchlaufen werden, das unter anderem auch auf den Grundsätzen der Unschuldsvermutung und des Schutzes der Privatsphäre aufbaut. Mit dem Wunsch nach einem Richtervorbehalt konnten sich die Parlamentsvertreter im Vermittlungsausschuss nicht durchsetzen. In der Aussprache im Parlament betonte Berichterstatterin Catherine Trautmann das Ziel der Wahrung von Bürgerrechten. Daher verweise der Richtlinientext nun »auf die Nutzung des Internets als Ausübung von Grundrechten und -freiheiten«.

Eingang finden diese Vorgaben in die »Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste«, die von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 14. Mai 2011 umgesetzt werden soll. Weitere Regelungspunkte der Rahmenrichtlinie betreffen die harmonisierte Frequenzvergabe innerhalb der EU, die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden für Telekommunikation sowie die Ausgewogenheit des Marktes im Telekommunikationsbereich. Ein anderer Teil des »Telekom-Pakets«, der den Verbraucher- und Datenschutz betrifft, war bereits im Mai 2009 vom Europäischen Parlament beschlossen worden (vgl. Meldung vom 6. Mai 2009)

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