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13.05.2002; 16:19 Uhr
Westerwelle soll trotz Kanzlerkandidatur nicht an TV-Duell teilnehmen
ZDF-Chefredakteur: Parteitagsbeschluss ändert nichts - Rechtslage unklar

Der FDP-Bundesvorsitzende Guido Westerwelle soll auch trotz seiner Nominierung zum Kanzlerkandidaten der Liberalen nicht an dem geplanten TV-Duell von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und seinem Herausforderer Edmund Stoiber (CSU) teilnehmen dürfen. ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender meinte am 13.5.2002 gegenüber dem Westdeutschen Rundfunk (WDR), daran ändere auch der entsprechende Beschluss des FDP-Parteitages in Wiesbaden nichts. Brender verwies die Liberalen auf zwei Gesprächsrunden mit den Vertretern der kleinen Parteien, die am 17. und 18.9.2002 ausgestrahlt werden sollen. Bundeskanzler Schröder bezeichnete die Kanzlerkandidatur Westerwelles unterdessen als "Mediengag". Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, Kerstin Müller, sprach im Zusammenhang mit dem Beschluss des FDP-Parteitages sogar von einer "Lachnummer".

Westerwelle hatte schon Ende April 2002 angekündigt, die Ausstrahlung der geplanten TV-Duelle gerichtlich verhindern zu wollen, falls nicht auch die FDP dazu eingeladen werde. Ein "Duell" nur mit den Kanzlerkandidaten von SPD und Union sei "verfassungsrechtlich unzulässig". Es erwecke den Eindruck, als ob nur Schröder und Stoiber zur Wahl ständen. Das sei eine Form von "Wahlbetrug". Ob ein gerichtliches Vorgehen der Liberalen Aussicht auf Erfolg hätte, ist unter Medienrechtlern allerdings umstritten. Der Mainzer Professor Dieter Dörr vertritt die Auffassung, dass eine Klage durchaus Erfolg haben könnte. Dörr verweist auf einen Rechtsstreit in Nordrhein-Westfalen, in dem die NPD ihre Teilnahme an einer WDR-Sendung mit Spitzenkandidaten durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durchsetzte. Der Staatsrechtler Josef Isensee steht dagegen auf dem Standpunkt, ein Ausschluss der FDP sei mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vereinbar. Zwischen den Kanzlerkandidaten von SPD und Union einerseits und denen der anderen im Bundestag vertretenen Parteien andererseits gebe es tatsächliche Unterschiede, die eine Auswahl nicht sachwidrig erscheinen ließen.

Die Berater von Schröder und Stoiber haben sich am 25.4.2002 in Berlin nach mehrstündigen Verhandlungen über die Einzelheiten für die geplanten beiden "TV-Duelle" verständigt. Das erste Zusammentreffen der beiden Kanzlerkandidaten ist danach für den 25.8.2002 bei den Privatsendern RTL und SAT.1 geplant. Das zweite Gespräch am 8.9.2002, also etwa zwei Wochen vor den Bundestagswahlen, von ARD und ZDF ausgestrahlt. Die Sendungen sollen jeweils etwa 75 Minuten dauern. Moderieren werden bei den Öffentlich-rechtlichen Sabine Christiansen und Maybrit Illner. Bei den Privatsendern führen die Moderatoren Peter Limbourg und Peter Kloeppel durch das Gespräch. In den Studios werden keine Zuschauer anwesend sein. Schröder und Stoiber sollen während der Debatte stehen.

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[IUM/jz]

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