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20.06.2002; 19:41 Uhr
FDP will Teilnahme Westerwelles an TV-Duellen in Karlsruhe durchsetzen
Bericht der "Welt" - Gutachten sieht "gute Chancen" für Verfassungsklage

Die FPD will durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durchsetzen, dass ihr Kanzlerkandidat Guido Westerwelle an den geplanten TV-Duellen von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und seinem Herausforderer, dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU), teilnehmen darf. Das meldet die Tageszeitung "Die Welt" am 20.6.2002 vorab unter Berufung auf Parteikreise. Ausschlaggebend für die Entscheidung Westerwelles sei ein Gutachten des Düsseldorfer Staatsrechtlers Martin Morlok gewesen. Wie die "Welt" bereits am 18.6.2002 berichtete, kommt Morlok in seiner 26seitigen Untersuchung zu dem Schluss, dass eine Klage der freien Demokraten in Karlsruhe "gute Chancen" auf Erfolg habe. Vermutlich werden die Liberalen aber nur gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und nicht auch gegen die Privatsender vor Gericht ziehen. FDP-Generalsekretärin Cornelia Piper will das Gutachten Morloks am 21.6.2002 in Berlin der Öffentlichkeit vorstellen.

Westerwelle hatte schon Ende April 2002 angekündigt, die Ausstrahlung der geplanten TV-Duelle gerichtlich verhindern zu wollen, falls nicht auch die FDP dazu eingeladen werde. Ein "Duell" nur mit den Kanzlerkandidaten von SPD und Union sei "verfassungsrechtlich unzulässig". Es erwecke den Eindruck, als ob nur Schröder und Stoiber zur Wahl ständen. Das sei eine Form von "Wahlbetrug". Ob ein gerichtliches Vorgehen der Liberalen Aussicht auf Erfolg hätte, ist unter Medienrechtlern allerdings umstritten. Der Mainzer Professor Dieter Dörr vertritt die Auffassung, dass eine Klage durchaus Erfolg haben könnte. Dörr verweist auf einen Rechtsstreit in Nordrhein-Westfalen, in dem die NPD ihre Teilnahme an einer WDR-Sendung mit Spitzenkandidaten durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durchsetzte. Der Staatsrechtler Josef Isensee steht dagegen auf dem Standpunkt, ein Ausschluss der FDP sei mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vereinbar. Zwischen den Kanzlerkandidaten von SPD und Union einerseits und denen der anderen im Bundestag vertretenen Parteien andererseits gebe es tatsächliche Unterschiede, die eine Auswahl nicht sachwidrig erscheinen ließen.

Die Berater von Schröder und Stoiber haben sich am 25.4.2002 in Berlin nach mehrstündigen Verhandlungen über die Einzelheiten für die geplanten beiden "TV-Duelle" verständigt. Das erste Zusammentreffen der beiden Kanzlerkandidaten ist danach für den 25.8.2002 bei den Privatsendern RTL und SAT.1 geplant. Das zweite Gespräch am 8.9.2002, also etwa zwei Wochen vor den Bundestagswahlen, von ARD und ZDF ausgestrahlt. Die Sendungen sollen jeweils etwa 75 Minuten dauern. Moderieren werden bei den Öffentlich-rechtlichen Sabine Christiansen und Maybrit Illner. Bei den Privatsendern führen die Moderatoren Peter Limbourg und Peter Kloeppel durch das Gespräch. In den Studios werden keine Zuschauer anwesend sein. Schröder und Stoiber sollen während der Debatte stehen. Der FDP haben die Sender die Teilnahme Westerwelles an zwei TV-Duellen mit Joschka Fischer (Grüne) angeboten, die jeweils direkt im Anschluss an das Aufeinandertreffen von Schröder und Stoiber ausgestrahlt werden sollen.

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