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09.07.2002; 16:49 Uhr
FDP kündigt wegen TV-Duell Schröder-Stoiber Klage an
Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten am 10.7.2002 - Erfolgsaussichten unklar

Die FDP will vor Gericht durchsetzen, dass ihr Spitzenkandidat Guido Westerwelle an dem geplanten TV-Duell von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und seinem Herausforderer, dem bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU), teilnehmen darf. Ein Parteisprecher teilte am 9.7.2002 in Berlin mit, die Liberalen würden am 10.7.2002 entsprechende Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten in Köln und Mainz einreichen. Die Anträge richten sich nur gegen ARD und ZDF. Die freien Demokraten hatten den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zuvor erfolglos ein "Ultimatum" bis zum 1.7.2002 gesetzt, um Westerwelle doch noch einzuladen. Nicht vorgehen will die Partei dagegen gegen die Sender RTL und SAT.1, bei denen das zweite der geplanten TV-Duelle stattfinden soll. Die FDP beruft sich auf ein Gutachten des Düsseldorfers Staatsrechtlers Martin Morlok, der in dem Rechtsstreit auch als Prozessbevollmächtigter der Partei auftreten wird. Morlok war in einer 26seitigen Untersuchung für die Liberalen zu dem Schluss gekommen, dass eine Klage der freien Demokraten "gute Chancen" auf Erfolg habe.

Ob sich die FDP vor Gericht mit ihrer Forderung durchsetzen wird, ist unklar. Die Rechtslage ist umstritten. Dass die freien Demokraten die Teilnehme Westerwelles an den geplanten Sendungen erzwingen können, glaubt außer Morlok auch der Mainzer Professor Dieter Dörr. Dörr verweist auf einen Rechtsstreit in Nordrhein-Westfalen, in dem die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht ihre Teilnahme an einer WDR-Sendung mit Spitzenkandidaten durchsetzen konnte. Ähnlichen Erfolg hatten in der Vergangenheit auch die Grünen und die DVU, die sich durch Beschreiten des Verfassungs- beziehungsweise des Verwaltungsrechtswegs in Sendungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten einklagen konnten. Der Staatsrechtler Josef Isensee steht im Gegensatz zu Morlok und Dörr auf dem Standpunkt, ein Ausschluss der FDP sei mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vereinbar. Zwischen den Kanzlerkandidaten von SPD und Union einerseits und denen der anderen im Bundestag vertretenen Parteien andererseits gebe es tatsächliche Unterschiede, die eine Auswahl nicht sachwidrig erscheinen ließen. Ähnlich hat sich vor kurzem auch Isensees Frankfurter Kollege Günter Frankenberg geäußert.

Die Berater von Schröder und Stoiber haben sich am 25.4.2002 in Berlin nach mehrstündigen Verhandlungen über die Einzelheiten für die geplanten beiden "TV-Duelle" verständigt. Das erste Zusammentreffen der beiden Kanzlerkandidaten ist danach für den 25.8.2002 bei den Privatsendern RTL und SAT.1 geplant. Das zweite Gespräch am 8.9.2002, also etwa zwei Wochen vor den Bundestagswahlen, von ARD und ZDF ausgestrahlt. Die Sendungen sollen jeweils etwa 75 Minuten dauern. Moderieren werden bei den Öffentlich-rechtlichen Sabine Christiansen und Maybrit Illner. Bei den Privatsendern führen die Moderatoren Peter Limbourg und Peter Kloeppel durch das Gespräch. In den Studios werden keine Zuschauer anwesend sein. Schröder und Stoiber sollen während der Debatte stehen. Der FDP haben die Sender die Teilnahme Westerwelles an zwei TV-Duellen mit Joschka Fischer (Grüne) angeboten, die jeweils direkt im Anschluss an das Aufeinandertreffen von Schröder und Stoiber ausgestrahlt werden sollen.

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