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22.07.2002; 16:59 Uhr
Gericht lehnt FDP-Anspruch auf Teilnahme Westerwelles an TV-Duell ab
VG Köln: Sender verantworten Inhalte - Abstufung nach Wahlerfolg zulässig - FDP kündigt Rechtsmittel an

Die FDP ist vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, die Teilnahme ihres Spitzenkandidaten Guido Westerwelle an dem geplanten TV-Duell von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SDP) und seinem Herausforderer Edmund Stoiber (CSU) vor Gericht durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht Köln (VG) teilte am 19.7.2002 mit, ein entsprechender Eilantrag der Partei sei zurückgewiesen worden (Az.: 6 L 1634/02). Das Gericht erklärte, weder aus dem Parteiengesetz (PartG) noch aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Gleichbehandlungsanspruch ergebe sich ein Recht der FDP, an der geplanten Sendung teilzunehmen. ARD und ZDF begrüßten den Beschluss des VG Köln als Bestätigung ihrer Programmfreiheit. Die Freien Demokraten kündigten erwartungsgemäß an, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen zu wollen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Die Liberalen hatten bereits vor Verfahrensbeginn erklärt, erforderlichenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen zu wollen.

Die FDP hatte am 10.7.2002 am Sitz des ZDF und des WDR als dem zur Zeit geschäftsführenden ARD-Mitglied gleichlautende Eilanträge eingereicht, um die Teilnahme Westerwelles an dem geplanten TV-Duell bei ARD und ZDF durchzusetzen. Vorher hatten die Freien Demokraten den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfolglos ein "Ultimatum" bis zum 1.7.2002 gesetzt, um Westerwelle einzuladen. ARD und ZDF hatten diese Forderung als Eingriff in ihre Programmfreiheit zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte die Sache daraufhin am 17.7.2002 dem VG Köln zur Entscheidung zugewiesen. Die Liberalen beriefen sich in ihren Eilanträgen auf ein Gutachten des Düsseldorfer Staatsrechtlers Martin Morlok, der in dem Rechtsstreit auch als Prozessbevollmächtigter der Partei auftrat. Morlok war in einer 26seitigen Untersuchung für die Liberalen zu dem Schluss gekommen, dass eine Klage der freien Demokraten "gute Chancen" auf Erfolg habe.

Die Kölner Richter entschieden nun aber, ein Recht der FDP zur Teilnahme an der Sendung ergebe sich weder aus dem PartG noch aus der Verfassung. Das PartG fordere eine Gleichbehandlung nur, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt einer Partei Einrichtungen zur Verfügung stelle. Bei dem geplanten TV-Duell sei das aber nicht der Fall. Vielmehr seien die Sender für die inhaltliche Gestaltung der Sendung verantwortlich. Die Sache liege deshalb anders als bei Sendezeit, die Parteien für Wahlkampfzwecke zur Verfügung gestellt werde. Die Richter stellten außerdem klar, ein Anspruch ergebe sich auch nicht aus dem Grundgesetz (GG). Der Gleichheitsgrundsatz fordere nicht, dass alle Parteien im Rahmen der Wahlkampfberichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im gleichen Umfang zu Wort kämen. Die Sender dürften bei der Berücksichtigung einzelner Parteien und deren Kandidaten nach der Bedeutung der Partei und insbesondere früherer Wahlergebnisse unterscheiden. Mit Blick auf das Abschneiden bei den Bundestagwahlen 1998 ergäben sich zwischen SPD und Union einerseits und der FPD andererseits insoweit "erhebliche Unterschiede", meinten die Richter.

Die Berater von Schröder und Stoiber haben sich am 25.4.2002 in Berlin nach mehrstündigen Verhandlungen über die Einzelheiten für die geplanten beiden "TV-Duelle" verständigt. Das erste Zusammentreffen der beiden Kanzlerkandidaten ist danach für den 25.8.2002 bei den Privatsendern RTL und SAT.1 geplant. Das zweite Gespräch am 8.9.2002, also etwa zwei Wochen vor den Bundestagswahlen, von ARD und ZDF ausgestrahlt. Die Sendungen sollen jeweils etwa 75 Minuten dauern. Moderieren werden bei den Öffentlich-rechtlichen Sabine Christiansen und Maybrit Illner. Bei den Privatsendern führen die Moderatoren Peter Limbourg und Peter Kloeppel durch das Gespräch. In den Studios werden keine Zuschauer anwesend sein. Schröder und Stoiber sollen während der Debatte stehen. Der FDP haben die Sender die Teilnahme Westerwelles an zwei TV-Duellen mit Joschka Fischer (Grüne) angeboten, die jeweils direkt im Anschluss an das Aufeinandertreffen von Schröder und Stoiber ausgestrahlt werden sollen. Die Liberalen haben dieses Angebot als unzureichend zurückgewiesen.

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