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16.08.2002; 13:18 Uhr
Auch Oberverwaltungsgericht lehnt Teilnahme Westerwelles an TV-Duell ab
FDP kündigt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht an

Die FDP ist auch in zweiter Instanz mit ihrem Versuch gescheitert, die Teilnahme ihres Spitzenkandidaten Guido Westerwelle an einem der geplanten TV-Duelle von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SDP) und seinem Herausforderer Edmund Stoiber (CSU) gerichtlich durchzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVerwG) wies am 15.8.2002 eine Beschwerde der Partei gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (VG) zurück, das Mitte Juli einen entsprechenden Eilantrag der freien Demokraten abgelehnt hatte (Az. 8 B 1444/02). Die Richter bestätigten die Auffassung ihrer Kölner Kollegen, dass sich weder aus dem Parteiengesetz (PartG) noch aus dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ein Recht der FDP ergebe, an der geplanten Sendung teilzunehmen. ARD und ZDF begrüßten die Entscheidung erneut als "Sieg für die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten". Die Liberalen kündigten erwartungsgemäß an, wegen der Entscheidung des OVerwG einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe einzureichen.

Der achte Senat des OVerwG erklärte in seiner Entscheidung, das erstmals vor einer Bundestagswahl stattfindende "TV-Duell" der Kanzlerkandidaten von SPD und Union habe zwar wahlwerbende Wirkung. Trotzdem werde das von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu beachtende Gebot der Chancengleichheit der Parteien nicht verletzt, wenn nicht auch der Spitzenkandidat der FDP an der Sendung teilnehmen dürfe. ARD und ZDF hätten das vorgelegte redaktionelle Konzept nachvollziehbar mit der besonderen Bedeutung des Amtes des Bundeskanzlers und dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den beiden eingeladenen Kandidaten begründet. Nach Lage der Dinge habe der Vorsitzende der FDP keine realistische Aussicht, in der nächsten Legislaturperiode das Amt des Bundeskanzlers zu übernehmen. Die FDP sei bei einer Gesamtbetrachtung der wahlbezogenen Sendungen entsprechend ihrer Bedeutung angemessen berücksichtigt worden. Der FDP bleibe auch nach dem "TV-Duell", das zwei Wochen vor der Wahl statt finde, noch ausreichend Gelegenheit zur Selbstdarstellung. Insbesondere die von der ARD veranstaltete sog. "Elefantenrunde" am 17. September 2002, an der die Parteivorsitzenden und/oder Spitzenkandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien teilnehmen, biete ihr die Möglichkeit, ihre Position einem breiten Publikum vorzustellen.

Die Berater von Schröder und Stoiber haben sich am 25.4.2002 in Berlin nach mehrstündigen Verhandlungen über die Einzelheiten für die geplanten beiden "TV-Duelle" verständigt. Das erste Zusammentreffen der beiden Kanzlerkandidaten ist danach für den 25.8.2002 bei den Privatsendern RTL und SAT.1 geplant. Das zweite Gespräch am 8.9.2002, also etwa zwei Wochen vor den Bundestagswahlen, von ARD und ZDF ausgestrahlt. Die Sendungen, für die mehr als zehn Millionen Zuschauer erwartet werden, sollen jeweils etwa 75 Minuten dauern. Moderieren werden bei den Öffentlich-rechtlichen Sabine Christiansen und Maybrit Illner. Bei den Privatsendern führen die Moderatoren Peter Limbourg und Peter Kloeppel durch das Gespräch. In den Studios werden keine Zuschauer anwesend sein. Schröder und Stoiber sollen während der Debatte stehen. Der FDP haben die Sender die Teilnahme Westerwelles an zwei TV-Duellen mit Joschka Fischer (Grüne) angeboten, die jeweils direkt im Anschluss an das Aufeinandertreffen von Schröder und Stoiber ausgestrahlt werden sollen. Die Liberalen haben dieses Angebot als unzureichend zurückgewiesen.

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