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02.09.2002; 17:12 Uhr
Endgültig keine Teilnahme Westerwelles an TV-Duell
Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht zur Entscheidung an

Das zweite TV-Duell zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und seinem Herausforderer Edmund Stoiber (CSU) wird endgültig ohne den FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teilte am 30.8.2002 mit, die Beschwerde der Liberalen gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln (VG) und des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) werde nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 1332/02). Die freien Demokraten waren vorher bereits vor beiden Gerichten mit dem Versuch gescheitert, die Teilnahme ihres Spitzenkandidaten an der geplanten Sendung durchzusetzen. FDP-Generalsekretärin Cornelia Piper erklärte, die Partei "bedauere" den Beschluss der Verfassungsrichter. Es sei aber richtig gewesen, die strittige Frage höchstrichterlich klären zu lassen. ARD und ZDF begrüßten die Entscheidung als Bestätigung der Rundfunkfreiheit. Das BVerfG habe sichergestellt, dass die Programmgestaltung auch im Wahlkampf Sache der Sender bleibe. Das zweite TV-Duell von Schröder und Stoiber wird am 8.9.2002 von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgestrahlt. Die erste Begegnung hat bereits am 25.8.2002 bei RTL und SAT.1 stattgefunden.

Das BVerfG schloss sich in seiner Begründung ausdrücklich den Entscheidungen der Vorinstanzen an. Ein Recht der FDP auf Teilnahme an der geplanten Sendung ergebe sich weder aus dem Parteiengesetz (PartG) noch aus dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein Anspruch nach dem PartG scheide schon deshalb aus, weil es sich bei dem geplanten "TV-Duell" nicht um eine öffentliche Leistung im Sinn dieser Vorschrift handele. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege deshalb nicht vor, weil keine realistische Aussicht bestehe, dass der Spitzenkandidat der FDP nach den Bundestagswahlen am 22.9.2002 das Amt des Bundeskanzlers übernehmen werde. Diese Tatsache hätten die Liberalen als Folge der bestehenden politischen Kräfteverhältnisse hinzunehmen. ARD und ZDF hätten bei der Planung der Sendung auch ausreichend berücksichtigt, dass die Nichtteilnahme der FDP ihre Erfolgsaussichten beim Wahlwettbewerb mindern könne. Die freien Demokraten hätten bis zum Wahltag noch mehrere Möglichkeiten, sich an wichtigen Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu Themen des Wahlkampfs zu beteiligen. Insbesondere die von der ARD veranstaltete sog. "Elefantenrunde" am 17.9.2002, an der die Parteivorsitzenden und/oder Spitzenkandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien teilnehmen, biete ihr die Möglichkeit, ihre Position einem breiten Publikum vorzustellen.

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