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28.06.2007; 16:14 Uhr
Brüssel beschließt Klage gegen Deutschland wegen TKG-Novellierung
BNetzA erlässt Regulierungsverfügung zur TAL

Im Streit um die mit der Novellierung des deutschen TKG verbundene Möglichkeit, »neue Märkte« befristet von einer Regulierung freizustellen, hat die Europäischen Kommission nun als letztes Mittel am 27.6.2007 beschlossen, Klage vor dem EuGH gegen die Bundesrepublik Deutschland zu erheben, wie die »fr-online« am selben Tag meldet. Brüssel sieht in dieser Regelung mit Blick auf das im Ausbau befindliche VDSL-Netz der Deutschen Telekom einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsregeln, weil so die Wettbewerbsposition der Mitbewerber gefährdet und neuen Wettbewerbern den Zugang zum deutschen Markt wesentlich erschwert werden könne. Diese Sichtweise unterstützt der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) und auch die Telekommunikationsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun Kopp, forderte die Bundesregierung erneut auf, eine ordnungspolitisch saubere und europarechtskonforme Lösung zu finden.

Unterdes hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ebenfalls am 27.6.2007 ihre Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung bekannt gegeben. Danach muss die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern auch in den nächsten zwei Jahren den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der so genannten »letzte Meile«, gewähren, und zwar zu den Kabelkanälen zwischen Hauptverteilern und den Kabelverzweigern. Nur für den Fall, dass ein Zugang zu den Kabelkanälen aus technischen Gründen oder aus Kapazitäzsgründen nicht möglich ist, ist die Deutsche Telekom verpflichtet, anderen Unternehmen den Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen zu gewähren. Diese Entscheidung steht aber nicht in Zusammenhang mit der Regulierung »neuer Märkte«, sondern es geht nach den Worten des Präsidenten der BNetzA, Matthias Kurth, lediglich um die Konkretisierung von zum Teil bereits seit einigen Jahren bestehenden Zugangsansprüchen zur TAL. »Den Wettbewerbern wird nicht der Zugang zur VDSL-Infrastruktur der Deutschen Telekom gewährt, sondern lediglich die Inanspruchnahme von bereits vorhandener Infrastruktur der Deutschen Telekom, aufgrund derer sie selbst VDSL-fähige Anschlussnetze aufbauen können«, so Kurth. Zwei Tage zuvor hatte die Europäische Kommission noch gefordert, den Wettbewerbern auch während des Ausbaus zu den Netzen der nächsten Generation darüber hinaus den Zugang zum bestehenden Kupferleitungsnetz der Deutschen Telekom zu erhalten.

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