mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
26.02.2007; 13:46 Uhr
Neues TKG in Kraft: Brüssel leitet EU-Vertragsverletzungsverfahren ein
Glos hält Vorschriften zur Regulierung »neuer Märkte« für EU-rechtskonform

Wiederholt drohte es die Europäische Kommission an, nun folgte sie ihrer Ankündigung: Wegen der am vergangenen Sonnabend in Kraft getretenen Novellierung des »Telekommunikationsgesetzes« (TKG) hat die Kommission am 26.2.2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Im Rahmen des zweistufigen Vorverfahrens übersandte sie ein förmliches Mahnschreiben und setzte zur Beschleunigung des Verfahrens der Bundesregierung zur Beantwortung eine Frist von 15 Tagen.

Inhaltlich richten sich die Bedenken Brüssels gegen die Regelung des neuen § 9 a TKG, wonach neue Märkte von einer Regulierung unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum freigestellt sind (zum Inhalt des § 9 a TKG siehe Meldung vom 30.11.2006). Die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, sieht hierin eine speziell auf das VDSL-Glasfasernetz der Deutschen Telekom abgestimmte Schutzvorschrift, die geeignet sei, Mitbewerber von einem Marktzutritt fernzuhalten und so die marktbeherrschende Stellung der Telekom auf dem deutschen Breitbandmarkt zu festigen. Dies aber verstoße gegen die seit 2002 EU-weit geltenden Bestimmungen zur Gewährleistung der Transparenz und des besseren Funktionierens des Binnenmarkts; insbesondere würde die Entscheidungsfreiheit der Bundesnetzagentur bei der Definition und Analyse von Märkten gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften beschnitten. Die Deutsche Telekom hatte im Vorfeld der Gesetzesnovelle angekündigt, Arbeitsplätze abzubauen, sollte es nicht zu einer befristeten Befreiung seines VDSL-Netzes von der Regulierung kommen (siehe Meldung vom 10.8.2006). Laut »Digitalfernsehen.de« betonte das Bonner Unternehmen aber am 26.2.2007, zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt zu haben, seinen Mitbewerbern einen Zutritt zu verweigern, sondern nur, wenn dies nicht zu Marktbedingungen geschehe.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wies am 26.2.2007 die Ansicht Brüssels zurück. Laut Staatsekretär Bernd Pfaffenbach werde der Wettbewerb durch § 9 a TKG nicht ausgehebelt, vielmehr orientiere er sich an europäischen Vorgaben und sei technologieneutral ausgestaltet. Da somit keine pauschalen Regulierungsferien gewährt würden, sei die Vorschrift europarechtskonform. Ähnlich hatte sich bereits sein Vorgesetzter, Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU), am vergangenen Freitag geäußert. Für den Vorsitzende der FDP-Kommission für Internet und Medien, Hans-Joachim Otto, sei die Entscheidung Brüssels die Quittung für die Haltung der Regierung, sämtliche Warnungen durch den Bundesrat und andere Experten nicht beachtet zu haben. Auch die medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gritje Bettin, bezeichnete in einer ersten Reaktion die Entscheidung der Kommission als eine »schallende Ohrfeige für die Bundesregierung« und unterstützte Reding in ihrer Einschätzung der Auswirkungen der Novellierung.

Überzeugt die Antwort der Bundesregierung die Kommission nicht - wovon angesichts der Diskussionen der vergangenen Monate auszugehen ist - und geht sie weiterhin von einem Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht aus, so übermittelt sie der Bundesregierung auf der zweiten Stufe des Vorverfahrens eine mit Gründen versehene Stellungnahme, verbunden wiederum mit einer Frist, innerhalb derer der Vertragsverstoß beseitigt werden soll. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2949:

https://www.urheberrecht.org/news/2949/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.