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17.05.2006; 18:35 Uhr
Kabinett beschliesst Novelle zum Telekommunikationsgesetz unverändert
Umstrittene Regelung zur Ausnahme von neuen Märkten von der Regulierung beibehalten

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften auf seiner heutigen Kabinettssitzung beschlossen. Als besonderen Schwerpunkt bezeichnete das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in einer Pressemitteilung vom 17.5.2006 die Bestimmung über die »Regulierung neuer Märkte«, die darauf abziele, Innovationen und Investitionen in moderne breitbandige Telekommunikationsnetze zu fördern. Der neue § 9 a TKG sieht vor, dass neue Märkte in die Marktregulierung nur dann einbezogen werden sollen, wenn anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerborientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird.

Kritiker halten der Bundesregierung vor, hiermit eine »lex Telekom« zu schaffen, um deren Investitionen in den von ihr betriebenen Aufbau eines Hochgeschwindigkeits (VDSL)-Glasfasernetz zu schützen. So bezeichnete der Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Kommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), Jürgen Grützner, den Beschluss als einseitige Bevorzugung des marktbeherrschenden Unternehmens. Er kündigte an, in der nationalen aber auch europäischen Politik dafür zu werben, weiter auf Wettbewerb statt auf neue Monopole zu setzen. Die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, hatte bereits mehrfach betont, nicht zu zögern, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten, sollte die Bundesregierung es bei der umstrittenen Regelung belassen (siehe hierzu Meldung vom 14.3.2006).

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