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22.06.2011; 10:55 Uhr
Zeitungsverleger klagen gegen Tagesschau-App
»Gebührenfinanzierte presseähnliche Angebote sind wettbewerbswidrig«

Die Tagesschau-App steht, seit sie vom Rundfunkrat des im Drei-Stufen-Test zuständigen NDR ohne Einschränkungen genehmigt wurde (vgl. Meldung vom 25. August 2010), in der Kritik. Die Zeitungsverleger monierten, dass das »junge Geschäft der Verleger mit Apps« beeinträchtigt und damit der privaten Presse Entwicklungschancen auf dem Markt genommen würden. Die Grenzen der Sendungsbezogenheit würden klar überschritten, die »Bestandsgarantie überdehnt« (vgl. Meldung vom 21. Dezember 2010).

Nun haben acht Zeitungsverlage Klage vor dem LG Köln eingereicht. Mit ihrer auf den Rundfunkstaatsvertrag gestützten Wettbewerbsklage machen sie geltend, dass »gebührenfinanzierte presseähnliche Angebote wettbewerbswidrig« seien. Nach § 11 d Abs. 2 Nr. 3 RStV sind nicht-sendungsbezogene presseähnliche Angebote nicht zulässig. Außerdem hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) erneut eine wettbewerbsrechtliche Überprüfung der App durch die EU-Kommission angeregt. Silvana Koch-Mehrin (FDP) war letztes Jahr mit einem Prüfungsgesuch abgewiesen worden, weil die Kommission die Frage als nationale Angelegenheit einstufte (vgl. dazu ebenfalls die Meldung vom 25. August 2010). Der BDZV weist darauf hin, dass die Kontrolle der Gebührensender nicht den Vorgaben des EU-Beihilfekompromisses gerecht würde.

 

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