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10.06.2009; 10:13 Uhr
Berufungsverfahren im »Pirate-Bay«-Prozess: Richter war nicht befangen
Kollegen weisen Befangenheitsvorwürfe gegen Norström zurück

Zum Auftakt des Berufungsverfahrens gegen das Urteil im Strafprozess gegen die Betreiber des Torrent-Trackers »The Pirate Bay« (vgl. Meldung vom 18. April 2009) haben die Richter des erstinstanzlichen Gerichts die Befangenheitsvorwürfe gegen ihren Kollegen Tomas Norström zurückgewiesen. Norström, der die »Pirate-Bay«-Betreiber im April 2009 verurteilt hatte, war vorgeworfen worden, er habe sich durch seine Mitgliedschaft in Organisationen zum Schutz des Urheberrechts in einem Interessenkonflikt befunden.

Wie »golem.de« unter Berufung auf die schwedische Tageszeitung »The Local« berichtet, habe das Stockholmer Bezirksgericht in seiner Stellungnahme zu diesen Vorwürfen erklärt, Norström sei in die Organisationen eingetreten, um sich zu informieren und auf den neusten Stand zu bringen. Zugleich wies das Gericht auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auswahl des Richters zurück. Die Zuweisung zu diesem Prozess sei nach geltenden Regeln des Gerichts erfolgt, so Lena Berk, Präsidentin des Bezirksgerichts.

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[IUM/bs]

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