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01.03.2010; 11:06 Uhr
Reaktionen auf die einstweilige Verfügung gegen ZPÜ und VG Wort
BCH: digitale Schutzmechanismen können Urheberrechtsabgabe überflüssig machen

Zu der einstweiligen Verfügung des OLG München vom 19. Februar 2010 (vgl. Meldung vom 22. Februar 2010) haben die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) und der Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie (Zitco) Stellung genommen.

Die ZPÜ hat angekündigt, dass die Verwertungsgesellschaften Widerspruch gegen den Beschluss des OLG München einlegen werden. Wie die ZPÜ in ihrer Pressemitteilung erklärt, hält sie die Voraussetzungen für die Aufstellung einer PC-Abgabe bereits für erfüllt, da der BCH ein Verband im Sinne des UrhWG sei, auf den mindestens 60% Marktanteil entfielen. Aufgrund des bereits erfolgten Vertragsschlusses sei auch die Durchführung empirischer Untersuchungen nicht notwendig.

Nach Angaben des BCH könne die »weitere Verbreitung digitaler Schutzmechanismen eine Urheberrechtsabgabe im digitalen Bereich völlig überflüssig machen«. Bis dahin sehe sich der Verband jedoch an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, »stellvertretend für die Verbraucher die Abgaben zu entrichten«.

Der Zitco bezeichnet die von ZPÜ und BCH vereinbarte Abgabe in Höhe von 13,65 Euro als »für die davon betroffenen kleinen und mittelständischen Computer-Hersteller ruinös und nach Expertenansicht zudem wohl rechtswidrig«. Gegen diese Arbeitsplätze gefährdende Abgabe wolle sich der Verband nach Kräften einsetzen.

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