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20.03.2006; 12:02 Uhr
Abstimmungsvorlage zur Urheberrechtsnovelle in Frankreich steht
Gesetzentwurf sieht abgestuftes Strafsystem für Tauschbörsennutzer vor

Die Assemblee Nationale hat am Freitag, den 17.3.2006 die endgültige Abstimmungsvorlage zur Novellierung des französischen Urheberrechts beschlossen. Am morgigen Dienstag, den 21.3.2006 soll nun über den gesamten Gesetzentwurf entschieden werden, der dann an den französischen Senat überwiesen wird.

Wie das »Journal du Net« in seiner Ausgabe vom 20.3.2006 berichtet, hat die Regierungsmehrheit nach langen Debatten ein abgestuftes Strafsystem für Nutzer von Internet-Tauschbörsen beschlossen. Für das Herunterladen einer Datei soll eine Geldstrafe von 38 EUR, für das Bereitstellen einer Datei 150 EUR fällig werden. Höhere Strafen sind vorgesehen beim Umgehen von Kopierschutzsystemen: Für die einmalige Entschlüsselung eines solchen Systems drohen 3.750 EUR Geldstrafe, wer die Mittel hierfür zur Verfügung stellt bis zu 6 Monaten Freiheitsentzug und 30.000 EUR. Derjenige, der Programme gebraucht, die der Umgehung von Kopierschutzsystemen dienen, hat mit einer Geldstrafe von 750 EUR zu rechnen. Am härtesten trifft es diejenigen, die wissentlich Software verbreiten, die darauf ausgerichtet ist, unautorisierten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu verschaffen: Ihnen drohen bis zu 3 Jahren Haft und eine Geldstrafe von bis zu 300.000 EUR.

Der Gesetzentwurf sieht aber auch eine Verpflichtung von Herstellern proprietärer Kopierschutzsysteme - wie zum Beispiel Apple mit »iTunes« - zur Herausgabe solcher Informationen vor, die unerlässlich sind, um eine Interoperabilität von verschiedenen Geräten und Formaten zu ermöglichen. Einem Artikel der »Tribune« vom 17.3.2006 zufolge ist die Privatkopie grundsätzlich ausgeschlossen, sie kann aber jedoch durch Anrufung eines »collège de mediateurs« zugelassen werden, das dann über die im Einzelfall zulässige Zahl von Kopien entscheidet. Damit orientiert sich dieser Passus an einer Entscheidung der Cour de Cassation vom 28.2.2006 (siehe hierzu Meldung vom 1.3.2006).

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