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20.09.2012; 13:16 Uhr
Keine umfassende Urheberrechtsreform in dieser Legislaturperiode zu erwarten
Bundesjustizministerin kündigt Neuregelung einzelner Aspekte bis Mitte 2013 an

In einem heute Morgen mit dem »Deutschlandfunk« geführten Interview hat Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, eine umfassende Reform des Urheberrechts in dieser Legislaturperiode ausgeschlossen. Hierfür sei das Urheberrecht »mit seiner ausgefeilten Ausgestaltung und dem Ausgleich von privaten Vervielfältigungsinteressen und den Interessen der Urheber und Rechteinhaber an Verwertung viel zu komplex«. Der Ministerin zufolge geht es um viele Einzelpunkte, von denen einige bis Mitte 2013 neu geregelt werden würden. Als Beispiel führte sie die Nutzung sogenannter verwaister oder vergriffener Werke an. Man habe hier erst den Richtlinienentwurf des EU-Parlaments abwarten müssen. Das EU-Parlament hatte am 13. September 2012 eine Richtlinie zur vereinfachten Nutzung verwaister Werke verabschiedet, nach der urheberrechtlich geschützte Werke, für die kein Rechteinhaber mehr auffindbar ist, zu nicht-kommerziellen Zwecken online verfügbar gemacht werden dürfen. Öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen und Museen sowie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen danach Werke ihres Archivs nach einer nach Treu und Glauben durchgeführten ergebnislosen »sorgfältigen Suche nach potenziell rechtmäßigen Rechteinhabern« online nutzen (vgl. die Meldung vom 14. September 2012).

Auf die Nichtteilnahme zahlreicher Interessenverbände an dem gestern vom Bundesjustizministerium (BMJ) veranstalteten »Zukunftsforums Urheberrecht« angesprochen (vgl. die Meldung vom 18. September 2012), betonte die Justizministerin, dass die Diskussion um die Zukunft des Urheberrechts ein »permanenter Prozess« sei. Das Forum sei nicht, wie vorgeworfen, eine Alibiveranstaltung gewesen. Mehrere Interessenverbände der Rechteinhaber, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Bundesverband der Musikindustrie, hatten der Bundesjustizministerin in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 18. September 2012 vorgeworfen, eine Alibiveranstaltung zu initiieren, da über die Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter bereits seit 2001 intensiv im Rahmen zahlreicher Kongresse und Dialogrunden diskutiert worden sei. Neue Erkenntnisse und vor allem eigene Vorschläge des BMJ seien nicht zu erwarten. 

Gegenüber dem »Deutschlandfunk« äußerte Frau Leutheusser-Schnarrenberger die Ansicht, dass sich der Vorwurf mangelnder Vorschläge auf die Forderung nach sogenannten Warnhinweise beziehe. Diese seien auf dem Forum mit »ganz, ganz wenigen Ausnahmen« abgelehnt worden.


 

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