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06.09.2013; 19:41 Uhr
OLG Karlsruhe urteilt zum urheberrechtlichen Schutz von Gebäuden
Auch Wohngebäude können urheberrechtlich geschützt sein

Das OLG Karlsruhe hat mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 3. Juni 2013 entschieden (Az.: 6 U 72/12; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt), dass grundsätzlich auch Wohngebäude unter den Schutz des Urheberrechts fallen können, wenn das Objekt aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausrage.  

Die notwendige Schöpfungshöhe sei dem Gericht zufolge dann erreicht, wenn das Gebäude z.B. durch Proportionen, Größe, Einbindung in das Gelände, die Umgebungsbebauung oder die konsequente Durchführung eines Motives geprägt sei. Gestaltungen, die durch den Gebrauchszweck vorgegeben seien, könnten eine Schutzfähigkeit hingegen nicht begründen.

Geklagt hatte einem Bericht von »Business-on« zufolge ein Unternehmen, das mit der Planung von einigen Mehrfamilienhäusern beauftragt war. Es machte Schadenserstaz wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch unbefugte Verwertung von Planleistungen geltend. Das Gericht sah im konkreten Fall die Schöpfungshöhe als nicht erreicht an und lehnte einen urheberrechtlichen Schutz ab.

Dokumente:

[IUM/ct]

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