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03.08.2007; 11:26 Uhr
GEMA weiter erfolgreich im Kampf gegen Usenet-Zugangsvermittler
Vorstand weist auf Bedeutung der Rechtsprechung hin

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist weiterhin erfolgreich in ihrem Bestreben, Internet-Zugangsvermittler zum so genannten »Usenet« zu bekämpfen, deren Angebote ausdrücklich im Kontext mit rechtswidrigen Nutzungsmöglichkeiten stehen. Das »Usenet« unterteilt sich hierarchisch in verschiedene Diskussionsforen (Newsgroups), die weltweit auf verschiedenen Servern gespeichert und untereinander gespiegelt werden. In der Untergruppe »alt.binaries« werden an die Beiträge Dateien angehängt, die auch - häufig illegale - Audio- oder Videoinhalte enthalten können.

Wie die GEMA am 3.8.2007 mitteilte, hält der Anbieter Usepirat, der nach GEMA-Angaben neben dem Zugriff auf über 1,3 Mio. Filme auch ein umfangreiches MP3-Angebot von etwa 1 Mio. Werken aus dem GEMA-Repertoire zum Download bereit. Dagegen ist die GEMA jetzt vorgegangen und konnte den Anbieter zur Einstellung seines Dienstes bewegen. Dabei verwies der Vorstandsvorsitzender der GEMA, Harald Heker, auf die Bedeutung des richtungsweisenden Urteils des Landgerichts Hamburg vom 19.2.2007, in dem erstmals einem Zugangsvermittler zum »Usenet«, UseneXt, der Betrieb seines Dienstes untersagt wurde (ZUM 2007, 492-496, Heft 6). Ähnliche Urteile sind in der Folge auch durch die Landgerichte München I und Düsseldorf ergangen (ZUM 2007, 496-501 und 2007, 553-556, Hefte 6 und 7).

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