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07.05.2007; 17:57 Uhr
Streit um »Regulierungsferien«: Brüssel leitet letzte Phase im Vertragsverletzungsverfahren ein
Kommission droht mit Klage vor dem EuGH bereits im Juni

Eine Lösung des Streits um die »Regulierungsferien« im deutschen Telekommunikationsrecht ist nicht in Sicht. Nachdem die Europäische Kommission der Bundesrepublik Deutschland die Frist zur Beantwortung eines ersten Mahnschreibens aus Brüssel um 15 Tage verlängert hatte, zeigte sie sich vom Ergebnis nicht zufrieden und eröffnete stattdessen die letzte Phase im Vertragsverletzungsverfahren. Sie übersandte der Bundesregierung am 3.5.2007 eine mit Gründen versehene Stellungnahme, worauf letztere nun - in einer erneut verkürzten Frist von einem Monat - reagieren muss. Kommt dabei die Bundesregierung nicht den Forderungen Brüssel nach, könnte die Kommission bereits im Juni den Europäischen Gerichtshof anrufen. Zwischen Berlin und Brüssel umstritten ist die im Rahmen der jüngsten Novellierung des TKG im Februar 2007 eingefügte Regelung des § 9 a TKG, wonach neue Märkte von einer Regulierung unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum freigestellt sind.

Die Kommission befürchtet durch eine entsprechende Anwendung der Norm negative Auswirkungen auf den Breitband-Hochgeschwindigkeitssektor in Deutschland. Ihrer Ansicht nach werde das VDSL-Netz der Deutschen Telekom AG vom Wettbewerb ausgenommen, gefährde die Wettbewerbsposition der Mitbewerber und erschwere neuen Wettbewerbern den Zugang zum deutschen Markt wesentlich. Dies wiederum stehe nicht in Einklang mit den im EU-Telekommunikationsrecht vorgesehenen Bestimmungen zur Gewährleistung der Transparenz und des besseren Funktionierens des Binnenmarkts. Auch sieht die Kommission die Ermessensfreiheit der Bundesnetzagentur durch Vorgaben zum Marktanalyseverfahren eingeschränkt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hatte bereits im Februar die Vorwürfe Brüssel zurückgewiesen: Der Wettbewerb werde durch § 9 a TKG nicht ausgehebelt, vielmehr orientiere er sich an europäischen Vorgaben und sei technologieneutral ausgestaltet. Angesichts dieser Position ist nicht unbedingt damit zu rechnen, dass die Bundesregierung nun auf die Stellungnahme Brüssels hin ihre Meinung ändern wird.

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