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31.07.2013; 09:04 Uhr
LG Köln spricht freien Journalisten höhere Zeilenhonorare zu
»Bonner General-Anzeiger« muss knapp 50.000 Euro nachzahlen

Der »Bonner General-Anzeiger« muss zwei freien Journalisten über mehrere Jahre zu wenig gezahltes Zeilenhonorar nachzahlen. Dies entschied das LG Köln (Az.: 28 O 695/11 und Az.: 28 O 1129/11; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). In beiden Fällen befand das Gericht, das Honorar sei »unangemessen niedrig« und sprach den Klägern deutlich mehr Honorar zu, als der Verlag in den Jahren 2008 bis 2011 gezahlt hatte. Dabei sah das Gericht der Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Landesverband des Deutschen Journalistenverbandes (DJV NRW) zufolge in den seit 2010 geltenden Gemeinsamen Vergütungsregeln an Tageszeitungen (pdf-Datei) eine geeignete Grundlage zur Ermittlung angemessener Honorare.

Der Landesvorsitzende des DJV NRW, Frank Stach, lobt die Entscheidungen des Gerichts als »grandiosen Sieg«. DJV NRW-Sprecherin Silke Bender spricht laut »meedia« von einer »Signalwirkung für andere freie Journalisten in Deutschland«. Sie rechne jedoch damit, dass der »General-Anzeiger« in Berufung gehen werde.

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