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13.03.2007; 18:57 Uhr
EU-Parlamentarier fordern Richtlinie zur Rechtewahrnehmung bei Online-Musikdiensten
»Stärkerer, aber kontrollierter Wettbewerb« - Beibehaltung des Systems gegenseitiger Vereinbarungen

Das Europäische Parlament hat die Europäische Kommission aufgefordert, den Entwurf für eine Rahmenrichtlinie vorzulegen, die die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten für grenzübergreifende Online-Musikdienste regeln soll. Das Plenum beschloss am 13.3.2007 eine entsprechende Entschließung und folgte dabei dem Bericht des federführenden Rechtsausschusses und der zuständigen Berichterstatterin Katalin Lévai (siehe Meldung vom 28.2.2007). Inhaltlich tritt das Parlament für einen »stärkeren, dabei aber kontrollierten Wettbewerb« ein, insbesondere spricht es sich mit breiter Mehrheit dabei für den Erhalt des auf europäischer und internationaler Ebene bestehenden Systems gegenseitiger Vereinbarungen zwischen den einzelnen nationalen Verwertungsgesellschaften aus. Damit weichen die Abgeordneten von dem Ansatz ab, wie ihn die Kommission in ihrer Empfehlung vom 18.10.2005 vertrat. Danach sollte der Wettbewerb unter den Verwertungsgesellschaften dadurch gefördert werden, indem der jeweilige Rechteinhaber entscheiden sollte, welcher Verwertungsgesellschaft er die Wahrnehmung seiner Rechte überträgt, letztere dann aber multiterritoriale Lizenzen hätte einräumen können. Dies würde aber nach Ansicht des EU-Parlaments das derzeit bestehende breitgefächerte Angebot der Verwertungsgesellschaften bedrohen, auf Kosten lokaler Repertoires erfolgen und daher die kulturelle Vielfalt insgesamt gefährden.

Stattdessen schlägt das Parlament vor, mehr Transparenz zu schaffen bei der Organisationsstruktur der Verwertungsgesellschaften, vor allem bei der Berechnung der Tarife, der Verwaltungskosten, Angebotsstruktur und bei der Verteilung der Rechte. Daneben soll aber auch die Möglichkeit geschaffen werden, europaweite und Multirepertoirelizenzen für eine grenzübergreifende Nutzung von jeder Verwertungsgesellschaft zu erhalten, wenn sie in der Lage ist, diese Rechte in angemessener Weise zu verwalten. Durch die Schaffung zentraler Anlaufstellen für gewerbliche Nutzer soll so ein hohes Schutzniveau der Rechteinhaber erreicht werden, flankiert durch die Regelung, dass die Lizenzen auf der Grundlage der Tarife des Landes erteilt werden, in dem das Werk genutzt wird. Außerdem sollen Mehrgebietslizenzen nur unter Gewährleistung der Interoperabilität zwischen verschiedenen Technologien gewährt werden.

Schließlich ermahnten die EU-Parlamentarier die Kommission, die Mitentscheidungsrechte des Parlaments und des Rats in Zukunft zu beachten sowie eine möglichst breite Konsultation der betroffenen Parteien vorzunehmen.

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