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09.02.2006; 15:16 Uhr
Wikimedia siegt im Rechtsstreit um Namensnennung
Gericht hebt einstweilige Verfügung gegen Wikimedia auf

Durch die Nennung des vollen bürgerlichen Namens des verstorbenen Hackers Tron in einem Wikipedia-Artikel ist das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen nicht verletzt. Dies entschied das Amtsgericht Charlottenburg (Az.: 218 C 1001/06 - Veröffentlichung in der ZUM folgt) und hob die entsprechende einstweilige Verfügung vom 17. Januar 2006 gegen Wikimedia Deutschland auf. Wie der Verein am 9.2.2006 berichtet, war es ihm untersagt worden, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der letztgenannten Adresse ein Beitrag eingestellt ist, der den bürgerlichen Namen des verstorbenen Sohnes der Antragsteller nennt.

Anders als die Eltern sah das Gericht in der vollen Namensnennung keine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts. Dieses diene dem Schutz vor unwahren Behauptungen, Herabsetzungen und Erniedrigungen sowie vor groben Entstellungen der Lebensleistung des Verstorbenen. Dies sei jedoch nicht der Fall. Das Verbot der Weiterleitung von wikipedia.de zu de.wikipedia.org sei angesichts der geringen Anzahl der das Namensrecht verletzenden Beiträge im Verhältnis zur glaubhaft gemachten Gesamtzahl der Beiträge unverhältnismäßig und geeignet, nicht absehbare wirtschaftliche Schäden hervorzurufen. Ebenso sei das eigene Persönlichkeitsrecht der Antragsteller nicht verletzt, weil allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der Webseite eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich sei.

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