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07.12.2015; 22:07 Uhr
EGMR: YouTube-Sperre in der Türkei verstößt gegen Menschenrechte
Richter sprechen Videoportalen »überragende Rolle« für Informationsfreiheit zu

Mit Urteil vom 1. Dezember 2015 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Türkei mit ihrer mehr als zwei Jahre andauernden YouTube-Blockade gegen die Menschenrechtskonvention zur Informationsfreiheit verstoßen hat (Az.: 48226/10 und 14027/11). Die Richter gaben damit den Beschwerden dreier türkischer Rechtswissenschaftler statt. »Eine Blockade der YouTube-Zugänge ohne rechtliche Grundlage hat das Recht auf Empfang und Verbreitung von Informationen verletzt«, begründete der EGMR seine Entscheidung.

Ein türkisches Gericht hatte von Mai 2008 bis Oktober 2010 die Zugangssperre zu dem Online-Videoportal angeordnet, da etwa ein Dutzend Videos als Beleidigung des Gründervaters der modernen Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, gewertet worden waren. Nach Auffassung des EGMR stellte diese Anordnung nicht nur einen Eingriff in die Informationsfreiheit des Einzelnen dar, sondern überschritt auch die türkischen Gesetze. Eine generelle Sperrung von Webseiten oder gar ganzen Portalen sei auch nach türkischem Recht nicht zulässig.

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