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16.06.2011; 13:47 Uhr
VG Mainz: Eigenbewerbung für ZDF-Intendantenwahl setzt Unterstützung der Kandidatur im Gremium voraus
Eventuelle Nichtigkeitserklärung des BVerfG hätte mangels Rückwirkung keine Auswirkung auf Zulassung des Kandidaten

Das VG hat den Eilantrag eines Bewerbers für die ZDF-Intendantenwahl abgelehnt. Der Eigenbewerber war nicht zugelassen worden, weil er entgegen der Verfahrensbestimmungen des Gremiums keine Unterstützung für seine Kandidatur bei den Fernsehratsmitgliedern vorweisen kann. Wie die Verwaltungsrichter ausführen ist diese Voraussetzung gerechtfertigt, weil bei Fehlen jeglicher Unterstützung davon ausgegangen werden könne, dass ein Kandidat die erforderliche Zustimmung von drei Fünfteln des Fernsehrats (vgl. § 5 Abs. 7 der Geschäftsordnung des ZDF-Fernsehrats). Zudem könne der Antragsteller sich nicht auf einen Verstoß gegen das parteipolitische Beherrschungsverbot berufen. Denn selbst wenn das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, dass die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats verfassungswidrig ist, hätte die Entscheidung »erfahrungsgemäß keine Rückwirkung«.

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